Tierimpfstoffe nicht zugelassene Impfstoffe anwenden

  • Leistungsbeschreibung

    Das Tiergesundheitsgesetz regelt die Fälle, in denen die oberste Landesbehörde Ausnahmen vom Verbot des Inverkehrbringens bzw. der Anwendung von in Deutschland nicht zugelassenen Tierimpfstoffen machen kann.

    Solche Ausnahmen sind -  im Benehmen mit der Zulassungsbehörde - möglich 

    • für Tiere, die ausgeführt werden, sofern das Einfuhrland die Durchführung bestimmter Impfungen fordert 
    • im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen für von einem Tierarzt behandelte Tiere, soweit für die Behandlung ein zugelassenes Mittel nicht zur Verfügung steht.
  • Teaser

    Sie sind Tierhalter oder Tierhalterin und möchten Ihr Tier mit einem nicht zugelassenen Impfstoff von einem Tierarzt oder einer Tierärztin behandeln lassen? Dann besteht die Möglichkeit, unter bestimmte Vorraussetzungen, über Ihren Tierarzt einer Ausnahmegenehmigung zu beantragen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf  Ausnahmegenehmigung
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Anträge können nur durch den entsprechenden Tierarzt veranlasst werden.

    Ein entsprechender Antrag für eine Ausnahme eines nicht zugelassenen Tierimpfstoffes finden Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes. Dort liegen auch entsprechende Merkblätter für Tierimpfungen vor.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine Liste der zugelassenen Tierimpfstoffe in Deutschland stellt das Paul-Ehrlich-Institut für Sie bereit.


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist durch den Tierarzt, der einen nicht zugelassenen Tierimpfstoff anwenden möchte, an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Abteilung 4, zu richten.

Zuständige Mitarbeitende