Monika Fuhr und Stefanie Seiler für Sonderbriefmarke – Jüdisches Leben sichtbar machen 


Sonderbriefmarke SchUM


In einem Brief an den zuständigen Bundesfinanzminister Christian Lindner schreiben Fuhr und Seiler: „Eine Sonderbriefmarke bietet die Chance, die UNESCO-Welterbestätten auch über Rheinland-Pfalz hinaus bekannter zu machen. Zudem wäre sie ein wichtiges Zeichen, das dazu beitragen kann, ein noch größeres Interesse für jüdische Leben in unserem Land zu wecken. Und nicht zuletzt wäre sie auch ein deutliches Signal gegen Antisemitismus und jene politischen Kräfte, die sichtbares, buntes und vielfältiges jüdisches Leben in Deutschland heute leider erneut gefährden.“

Fuhr und Seiler betonten, dass der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, die Initiative ausdrücklich unterstützt. In seinem Schreiben an Bundesfinanzminister Lindner heißt es: „Wie bereits die Sonderbriefmarke zum Festjahr ‚1700 Jüdisches Leben in Deutschland‘ im Jahr 2021 wäre eine solche Sondermarke ein sichtbares Zeichen für eine deutsch-jüdische Tradition und Kontinuität im In- und Ausland.“

Zum Hintergrund:

Vor zwei Jahren, am 27. Juli 2021, wurden die SchUM-Stätten in Speyer, Worms und Mainz zum UNESCO-Welterbe ernannt. Sie sind damit das erste jüdische Welterbe überhaupt in Deutschland.

Die Anerkennungsurkunde übergab die Generaldirektorin der UNESCO, Audrey Azoulay am 1. Februar 2023 in einer Feierstunde in der Neuen Synagoge in Mainz in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die Übergabe der Urkunde erst zwei Jahre nach der Ernennung.

Die drei eng miteinander verbundenen jüdischen SchUM-Gemeinden Speyer, Worms und Mainz beeinflussten im Mittelalter maßgeblich die Kultur, die liturgische Dichtung und das religiöse Recht des aschkenasischen Judentums. Die Monumente und Friedhöfe sind herausragende Zeugnisse der Geschichten von Jüdinnen und Juden nördlich der Alpen.  

Medieninformation der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 8. August 2023