Weihnachts- und Neujahrsmarkt: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper


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„Der Weihnachts- und Neujahrsmarkt bietet mit seinem vielfältigen Angebot genügend böllerfreie Alternativen, sodass wir alle fröhlich und sicher ins neue Jahr starten können“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Dort, wo das Böllern in der Silvesternacht erlaubt ist, ist besondere Sorgsamkeit geboten. Denn gerade unsere Rettungskräfte und Krankenhäuser sind in der Silvesternacht wegen der erhöhten Verletzungsgefahr stark gefordert.“

Das Abbrennverbot vom 31. Dezember bis 1. Januar gilt im gesamten Areal des Weihnachts- und Neujahrsmarktes über die Maximilianstraße zwischen Domplatz und Altpörtel.   
Die Einsatzkräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes sowie eine zu diesem Zweck von der Stadt beauftragte Sicherheitsfirma werden den genannten Bereich entsprechend kontrollieren. So soll verhindert werden, dass beispielsweise die Weihnachtsmarktbuden in Brand geraten oder Menschen anderweitig gefährdet werden, denn gerade zu dieser Zeit ist die Maximilianstraße stark besucht.

Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann bittet darüber hinaus, im privaten Bereich gerade zum Jahreswechsel Rücksicht auf die Natur zu nehmen. „Lärm und Luftverunreinigungen durch das Entzünden von Feuerwerkskörpern bedeuten massive Auswirkungen auf die Natur. Wildtiere können durch Lärm und Licht aufgeschreckt und in Panik versetzt werden. Daher sollte privates Feuerwerk nur mit ausreichend Abstand zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie Wäldern verwendet werden. Aber auch bei Haustieren kann durch Böller und Raketen enormer Stress erzeugt werden. Gerade Hunde und Katzen haben ein wesentlich feineres Gehör als Menschen und sollten zu Silvester entsprechend von ihren Halterinnen und Haltern vor Lärm geschützt werden.“

Gemäß der Sprengstoffverordnung des Landes ist außerdem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen untersagt.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wurde im Amtsblatt bekannt gegeben und ist hier abrufbar.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 22. Dezember 2023