Baukontrolle


Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde von der Bauherrin oder dem Bauherrn jeweils zwei Wochen vorher anzuzeigen, um ihr eine Besichtigung des Bauzustands zu ermöglichen.

  • wenn erforderlich, wird ein Termin mit dem Bauherrn abgestimmt.

Dabei wird überprüft, ob das Vorhaben entsprechend der Baugenehmigung erstellt wurde und ob ggf. bauliche Mängel vorliegen.

Vorzulegende Unterlagen:

Ggf. fordert die Bauaufsicht Unterlagen schriftlich vom Bauherrn an:

  • Verwendbarkeitsnachweis der Bauprodukte
  • Bescheinigung sachverständiger Personen etc.


Der Bauaufsichtsbehörde ist jederzeit Einblick in folgende Dokumente zu gewähren:

  • Genehmigungen
  • Zulassungen
  • Prüfzeugnisse
  • Übereinstimmungserklärungen
  • Überwachungsnachweise
  • Befähigungsnachweise
  • Zeugnisse
  • Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten und Bauarten
  • in die Bautagebücher und in andere vorgeschriebene Aufzeichnungen

Wiederkehrende Prüfungen

Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörde

In Zeitabständen von bis zu 5 Jahren:
a) Verkaufsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung und
b) Versammlungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung
c) Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung,


Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind.

Zuständige Mitarbeiter:

Keine Mitarbeitende gefunden.