Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Speyer



Der Mietspiegel der Stadt Speyer gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558d Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage wieder.

Der Mietspiegel stellt wissenschaftlich und transparent die bestehenden Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt dar. Damit dient er Mietern*innen und Vermietern*innen gleichermaßen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Mieter*innen können sich einfacher darüber informieren, ob eine Mietforderung gerechtfertigt ist.

An der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt haben die Stadtverwaltung Speyer, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Speyer e.V., der Mieterverein für Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer e.V., Hauseigentümer- und Vermieterverein Speyer/Vorderpfalz e.V. und das Amtsgericht Speyer.

Der Mietspiegel wurde von den Interessenvertretern der Mieter*innen und Vermieter* innen am 17.12.2021 entsprechend § 558c Abs. 1 Satz 1 anerkannt.