Kirchenaustritte


Gesetzbuch
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Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie Ihre Absicht persönlich im Standesamt Ihres Wohnortes erklären. Der Austritt kann nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden.

Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

Vorzuzeigen ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Weiterhin bitten wir um Angaben über Taufort und Taufdatum, falls bekannt.
Die Gebühr beträgt 30,00 Euro.

Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung  unterzeichnet worden ist. Das Ende der Kirchensteuerpflicht als Folge des Austritts regelt das Kirchensteuergesetz.

Der Kirchenaustritt kann nach vorheriger Terminvereinbarung beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.