Postplatz


Umgestaltung Postplatz: 

Nach dem Aussetzen des Verkehrsversuchs können wir mit der Umgestaltung des Postplatzes nun früher beginnen, als geplant. Eine entsprechende Vorlage sollte eigentlich am Dienstag, 5. März im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion vorgestellt werden. Diese wurde allerdings auf den kommenden ASBK (am Dienstag, 9. April) verschoben, da dem Gremien noch Informationen zum Urheberrecht des Postplatzes und der Maximilianstraße gefehlt haben. Die entsprechenden Top der Gremiensitzung können Sie hier nachhören. Die beiden Präsentationen dazu haben wir Ihnen hier als PDF hinterlegt: Präsentation zum Urheberrecht und die Präsentation der Denkmalpflege


Warum wurde der Verkehrsversuch ausgesetzt? 

Vor fast einem Jahr haben wir darüber informiert, dass sich der Verkehrsversuch auf unbestimmte Zeit verzögern wird. Heute müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass der Verkehrsversuch Postplatz wie bisher geplant nicht umgesetzt werden kann.  
Aufgrund verschiedener Entwicklungen in den letzten Monaten, wie Gerichtsurteile gegen Verkehrsversuche oder der Ablehnung der Novelle von Straßenverkehrsgesetz und -ordnung, liegt dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Konversion (ASBK) für seine kommende Sitzung am Dienstag, 16. Januar 2024 die Beschlussempfehlung vor, den Verkehrsversuch ruhen zu lassen.

Sie werden sich nun zurecht fragen, ob wir das nicht hätten voraussehen können. Nein, nicht in dem Ausmaß. 
Verkehrsversuche fanden in der Vergangenheit bereits statt und konnten den Kommunen sowie ihrer Bürgerschaft wertvolle Erkenntnisse liefern. In den vergangenen Monaten wurde aber zunehmend erfolgreich gegen Verkehrsversuche per Eilantrag geklagt und mittlerweile liegen mehrere Gerichtsurteile vor, die diese als rechtswidrig eingestuft haben. Auch war nicht absehbar, dass der Bundesrat im November 2023 eine Novelle ablehnen wird, die vorsah, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Innerhalb der Verwaltung fiel uns der Vorschlag an die Gremien nicht leicht. Wir haben intensiv beraten und diskutiert, um die richtige Entscheidung für alle angesichts der Rechtslage zu treffen.

Uns ist bewusst, dass das die Aussetzung des Stadtratsbeschlusses bei Ihnen allen auf unterschiedliche Reaktionen stoßen wird. Diejenigen unter Ihnen die dem Verkehrsversuch skeptisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden diese Nachricht begrüßen. Anders wird es bei denjenigen sein, die sich über den Verkehrsversuch eine reelle Chance auf eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Postplatz oder in der Gilgenstraße erhofft hatten. Wie letztlich der ASBK und dann der Stadtrat am Donnerstag, 1. Februar entscheidet und wie es weitergehen wird, erfahren Sie auf dieser Unterseite. 

Zur Vorlage, die dem ASBK für seine kommende Sitzung vorliegt, gelangen Sie hier:
 SessionNet | Postplatz - Weiteres Vorgehen ab 2024 (speyer.de) (bitte auf "5 Dokumente" klicken). 
Der ASBK (Ausschuss Stadtplanung, Bauen und Konversion) tagte am Dienstag, 16. Januar 2024 öffentlich um 17 Uhr im Stadtratssitzungssaal (Historisches Rathaus, Maximilianstraße 12, Speyer).
Zum Audio-Link der Sitzung gelangen Sie hier. 

Durch die im ASBK entstandene Diskussion wurden eine neue Vorlage erstellt, die Sie hier als PDF runterladen können  (bitte auf "5 Dokumente" klicken). Der Vorstellung und Diskussion im Stadtrat (Sitzung von Donnerstag, 1. Februar 2024) können Sie über den Kanal "Gremien Stadt Speyer" auf YouTube anschauen. Klick hier.

Bei Rückfragen – oder wenn Sie die Vorlagen auf dem Postweg wünschen – melden Sie sich bitte gern unter beteiligung@stadt-speyer.de.  


Was bisher geschah: 

Auch wenn der Verkehrsversuch wahrschlich vorerst ausgesetzt wird, lassen wir aus Gründen der Transparenz die Infos und Fragen aus unseren Beteiligungsformaten hier weiterhin veröffentlicht. 

Alle Infos kurz und bündig:

  • Was sind die Ziele des Verkehrsversuchs?

    Wir möchten damit mehrere Ziele erreichen:

    • Verbesserung der Stadtgestaltung und Aufenthaltsqualität
    • Beitrag zur Klimawandelanpassung leisten (insb. Entsiegelung, Begrünung)
    • Förderung klimafreundlicher Verkehrsarten (z.B. Bus, Fahrrad)
    • Verlagerung des Verkehrs auf leistungsfähigere Straßen, wie die B9, B39 sowie Theodor-Heuss-, Landwehr- und Franz-Kirrmeier-Straße
    • Entwicklungsmöglichkeiten für Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie schaffen
  • Gibt es dazu einen politischen Beschluss? 

    Ja, der Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion hat gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert und der Stadtrat in seiner Sitzung am 10. März 2022 unter TOP 6 für den Verkehrsversuch gestimmt. Die Vorlage 0972/2022/1 ist in der Infobox hinterlegt. 

  • Warum ein Verkehrsversuch? 

    Der Postplatz geht uns alle an und es gibt vielfältige Vorstellungen davon, wie der Bereich in Zukunft genutzt werden soll. Durch einen Verkehrsversuch werden die realen Auswirkungen der angepassten Verkehrsführung erlebbar und messbar. Die gewonnen Erfahrungen machen Anpassungen möglich und der Stadtrat kann im Anschluss eine abschließende Entscheidung treffen. Ziel des Verkehrsversuchs ist es, gemeinsam die beste Lösung für alle zu finden.

  • Wie sieht das aus?

    Der Verkehrsversuch ist in drei Stufen unterteilt:

    • Stufe 1 (aktuell): ist-Zustand (alle Fahrzeuge dürfen mit 30 km/h den Postplatz und die Gilgenstraße befahren)
    • Stufe 2 (sobald wir mit dem Verkehrsversuch starten können): Verkehrsberuhigung
    • Stufe 3 (im darauffolgenden Jahr): Fußgängerzone (Busverkehr, Taxen, Radfahrende, Anwohnende, Einsatzfahrzeuge und Lieferverkehr sind – wie auf der Maximilianstraße – frei) 
    • Endgültige Entscheidung: nach Beendigung des Verkehrsversuchs
  • Was bedeutet verkehrsberuhigt? 

    • Es gilt Schrittgeschwindigkeit 
    • Bereich weitgehend frei von Beschilderung 
    • Gegenseitige Rücksichtnahme 
    • Parken grundsätzlich nicht erlaubt 
    • Rechts vor links an Einmündungen Mühlturmstraße und Postplatz 
    • Abschaltung der beiden Lichtsignalanlagen am Postplatz 
  • Um welchen Bereich geht es genau?

    Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch die folgenden fünf Zufahrten begrenzt:

    • Bahnhofstraße, Höhe Hausnummer 9 
    • Gilgenstraße, Höhe Hausnummer 6 
    • Karmeliterstraße, Höhe Hausnummer 1 
    • Übergang zur bestehenden Fußgängerzone in Richtung Altpörtel 
    • Mühlturmstraße, Höhe Hausnummer 1
  • Warum hat der Verkehrsversuch noch nicht begonnen? 

    Wir befinden uns nach wie vor im Austausch mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz sowie dem Landesamt für Mobilität, können aber aktuell nicht sagen, wann diese Gespräche abgeschlossen sein werden. Da es sich bei dem betroffenen Gebiet um eine Landesstraße handelt, möchte das Ministerium den Versuch erst genehmigen, wenn die Straße umgewidmet ist und die Straßenbaulast bei der Stadt liegt. Genau bei diesem Punkt liegt unser Widerspruch mit dem Land, denn der Versuch soll verdeutlichen, welche Mobilitätskonzepte möglich sind. Diesen gordischen Knoten versuchen wir seit über sechs Monaten zu lösen. Dabei geht es um Kosten, um den Zustand der Straßen und um die Dauer des Verfahrens. Das alles wird leider weiterhin einige Zeit in Anspruch nehmen, sobald wir neue Informationen haben, werden wir diese hier zur Verfügung stellen.
    Am 12. April 2023 haben wir im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion (ASBK) über die Sachlage infomiert. Die Diskussion dazu können Sie hier im Audiostream ab Minute 54:08 nachhören.

  • Wann soll der Postplatz umgestaltet werden? 

    Die Entscheidung für die zuküftige Verkehrsführung fällt der Stadtrat 2025, danach ist ein Wettbewerbsverfahren vorgesehen. Die Umplanung des Postplatzes ist für das Jahr 2026 angedacht, bevor es ab 2027 an die Umsetzung geht.

Alle Infos zum Verkehrsmodell und zur Verkehrszählung: 

  • Was ist ein Verkehrsmodell? 

    In der Verkehrsplanung sind Verkehrsmodelle ein wichtiges Arbeitsinstrument, die die Wirklichkeit des Straßenverkehrs digital abbilden. Dabei werden nicht nur die Menge der Fahrzeuge, Fahrräder und des Fußverkehrs auf den Straßen dargestellt, sondern auch die Routen und Wege, die sie nehmen. Um den Verkehr möglichst gut planen zu können, haben viele Städte ein solches Verkehrsmodell – auch wir in Speyer. Das Ziel eines Verkehrsmodells ist eine bestmögliche Übereinstimmung mit der Realität, doch eine exakte Abbildung wird dabei nie möglich sein. Verkehrsversuche wie zum Postplatz und zur Gilgenstraße helfen, belastbare Entscheidungen treffen zu können.

  • Wie entsteht ein Verkehrsmodell?

    Die Erstellung eines Verkehrsmodells ist sehr aufwendig und teuer. Für den Aufbau muss zunächst der Ist-Zustand erfasst werden. Hierzu werden Verkehrszählungen und teilweise Verkehrsbefragungen an wichtigen Punkten einer Stadt durchgeführt. Die Informationen werden schließlich im digitalen Modell miteinander verknüpft und durch die Berechnungen entsteht ein Verkehrsmodell mit dem auch die Auswirkungen von Veränderungen im Verkehrsnetz simuliert werden können. Um das Modell zu eichen, werden Berechnungen so lange wiederholt und mit der Wirklichkeit abgeglichen, bis sie möglichst an die tatsächlichen Messwerte herankommen.

  • Was ist eine Verkehrserhebung?

    In der Verkehrserhebung wird die Verkehrsmenge innerhalb einer bestimmten Zeit erfasst. Das bedeutet, es wird darstellbar wie viele PKWs, LKWs, Busse, Radfahrenden sowie Fußgängerinnen und Fußgänger zu den jeweiligen Zeiten die Messtellen passiert haben. Mit den Verkehrserhebungen können wir das Verkehrsaufkommen am Postplatz und den umliegenden Straßen in den verschiedenen Stufen des Verkehrsversuchs miteinander vergleichen. Die Veränderungen, die sich durch die geänderte Verkehrsführung ergeben, werden so objektiv messbar und wir können erkennen, wohin sich der Verkehr verlagert.

  • Mit welchen Methoden wird die Verkehrserhebung durchgeführt?

    Die Verkehrserhebung wird mit zwei verschiedenen Methoden durchgeführt: 

    • Querschnittzählung:
      • Seitenradargeräte erfassen die Zeit und die Anzahl von Personen sowie Fahrzeugen, die den Messpunkt ("Querschnitt") passieren
      • Die Messung erfolgt durchgängig für eine ganze Woche

    • Knotenpunktzählung:
      • Kameras erfassen die Zeit, die Anzahl und die Richtung von Personen sowie Fahrzeugen auf einer Kreuzung
      • Die Auswertung der Daten ist aufwändiger als die der Querschnittszählungen und deutlich kostenintensiver
      • Die Messung erfolgt jeweils an einem Tag vormittags und nachmittags für je vier Stunden
  • Ist die Verkehrserhebung datenschutzkonform?

    Ja, die Verkehrserhebung ist datenschutzkonform. Bei beiden Erhebungsmethoden erfolgt die Datenerfassung anonymisiert und somit sind keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich.

  • Wird es auch eine Messung der Lärm- und Schadstoffemission geben?

    Nein, auf eine solche Messung wird während des Verkehrsversuchs verzichtet, da sie zu aufwendig und teuer ist und zusätzlich die Messstationen einen zu großen Platzbedarf für unsere Standorte haben. Allerdings lassen sich aus den im Verkehrsversuch gewonnenen Erkenntnissen Rückschlüsse auf die Lärm- bzw. Schadstoffbelastung ziehen und bei Bedarf könnte am Ende des Versuchs ein Büro mit der Auswertung beauftragt werden.

  • Wann werden die Erhebungen stattfinden?

    Folgende Erhebungen sind geplant: 

    • Makro-Erhebung (Gesamtstadt)
      • Erhebung nur zu Projektbeginn (September 2022)
      • Ziel: Aktualisierung des gesamtstädtischen Verkehrsmodells

    • Meso-Erhebung (Zwischenebene)
      • Eine Erhebung je Stufe (Juni 2023, Juni 2024)
      • Ziel: Analyse der Auswirkungen und unmittelbarer Betroffenheiten im Innenstadtgebiet

    • Mikro-Erhebung (Projektgebiet mit Umfeld)
      • Insgesamt fünf Erhebungen (September 2022, Februar und September 2023, Februar und September 2024)
      • Ziel: großräumige Betrachtung der veränderten Verkehrsströme; Identifikation bislang nicht bekannter Ausweichrouten)

    Den Plan mit den Erhebungsstellen finden Sie in der Infobox.

    Zwischen 2022 und 2024 werden acht Verkehrsmessung durchgeführt. Hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist diese Anzahl ideal. Grundsätzlich ist zwar für den Verkehrsversuch nur eine Messung je Stufe notwendig, doch mehrere Erhebungen liefern ein eindeutigeres Gesamtbild. Denn sie decken unterschiedliche Jahreszeiten, Witterungen und Baustellensituationen ab und zeigen somit ein besseres Bild der Realität. 
    Die Erhebungen sollten nicht innerhalb der Ferien in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg oder in Wochen mit Feiertagen bzw. städtischen Großveranstaltungen durchgeführt werden. Dadurch steht je Stufe nur ein begrenzter Zeitraum für die Messungen zur Verfügung. 
    Ergänzend zu den reinen Zählungen werden an den Tagen der Erhebung noch weitere Daten erfasst, die Einfluss auf das Erhebungsergebnis haben können. Dazu gehören das Wetter, relevante Baustellen und Straßensperrungen im weiteren Umfeld, Verkehrsbehinderungen auf der B9 bzw. B39 oder Ähnliches. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wird geprüft, ob die gemessenen Zahlen korrekt sein können und bei Bedarf werden die Messungen wiederholt. 
    Zur Veröffentlichung der Ergebnisse: Die Ergebnisse der beiden Erhebungen aus dem Jahr 2022 wurden im März 2023 dem Verkehrsaussschuss (zum Audiostream) vorgetragen und können hier nachgelesen werden.


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Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Es hätte über die gesamte Dauer des Verkehrsversuchs Bürgerbeteiligungsformate zur Bespielung des Postplatzes und zur Nutzung des Brezelhäuschens gegeben. Ihre Anregungen, Ideen und Fragen sammeln wir, werten sie aus und veröffentlichen Sie hier.

  • Zum Verkehrsversuch Postplatz sind vorerst keine weiteren Beteiligungen mehr geplant. 

Hier gelangen Sie zur Dokumentation der Beteiligung in Stufe 1

Bereits erfolgte Beteiligungen:

  • Runder Tisch für Gewerbetreibende

    Am Donnerstag, den 20. Oktober 2022 fand ein Runder Tisch für Gewerbetreibende im Stadtratssitzungssaal statt, bei dem über den Verkehrsversuch informiert und die Anwesenden nach Ihren Ideen zur Bespielung des Postplatzes und zur Nutzung des Brezelhäuschens in den kommenden zwei Jahren gefragt wurden. Eine Zusammenfassung des Termins finden Sie hier.

  • Treffen zum Austausch mit Anwohnenden 

    Am Mittwoch, den 11. Januar 2023 um 17:30 Uhr war ein Treffen zum Austausch mit Anwohnenden in der Ausstellung innerhalb der Postgalerie. Alle gesammelten Fragen und die Antworten dazu, finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sollten Sie weitere Rückfragen oder Anregungen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

  • Ausstellung zur Entwicklung des Postplatz und zum Verkehrsversuch

    Von Mittwoch, den 16. November 2022 bis April 2023 zeigten wir im Erdgeschoss der Postgalerie eine Ausstellung zur Entwicklung des Postplatz und zum Verkehrsversuch.

  • Anwohnerin oder Anwohner? Werden Sie Teil der Begleitgruppe!

    Die Stadt Speyer sucht interessierte Anwohnerinnen und Anwohner, die sich gerne in der Begleitgruppe engagieren möchten. Die Begleitgruppe ist ein Arbeitskreis aus Verwaltung, Politik, ansässigem Einzelhandel und Gastronomie, Vertretenden der Jugendlichen, Senioren, Beeinträchtigen sowie der Anwohnerschaft. Ziel der Begleitgruppe ist es Erfahrungen zum Verkehrsversuch auszutauschen, die Erkenntnisse in die Gruppe rückzukoppeln und gemeinsam neue Ideen für die nächsten Monate zu entwickeln. Die Gruppe trifft sich nach dem Start des Verkehrsversuchs zweimal pro Jahr (je nach pandemischer Lage auch digital). Selbstverständlich ist die Teilnahme freiwillig und kann demnach jederzeit beendet werden. Wünschenswert wäre jedoch die konstante Teilnahme über beide Jahre. Bei mehreren Anmeldungen entscheidet das Los.
    Update
    :  Es haben sich 24 Anwohnende beworben, wovon wir zwei Personen ausgelost haben.

Fragen aus der Bürgerschaft:

Am Mittwoch, den 11. Januar 2023 fand ein Austausch mit Anwohnenden und Interessierten statt, bei dem einige noch offene Fragen geklärt werden konnten. Die Beantwortung vor Ort erfolgte durch Robin Nolasco, dem Fachbereichsleiter 5: Stadtentwicklung und Bauwesen. Wir haben alle Fragen gesammelt und im Nachgang gemeinsam mit unseren zuständigen Abteilungen schriftlich bearbeitet, so dass sie der gesamten Bürgerschaft zur Verfügung stehen. Der Postplatz ist ein komplexes und interdisziplinäres Projekt, bei dem verschiedene Fachbereich und Abteilungen miteinander arbeiten. Die folgenden Fragen wurden von den Fachbereichen 5 (Abteilung 540: Tiefbau, Verkehrsplanung, ÖPNV) und Fachbereich 2 (Abteilung 213: Straßenverkehr und Abteilung 250: Umwelt, Forsten, Nachhaltigkeit und Klimaschutz) beantwortet. Da sich manche Frage ähneln, wurden diese von uns zu einem Themenkomplex zusammengefügt und darin aufgelistet.
 Interessierte, die gerne eine gedruckte Dokumentation möchten, wenden sich bitte telefonisch oder per Mail an die Bürgerbeteiligung der Stadt Speyer.

  • Wohin wird sich der Verkehr verlagern?

    Konkret wird das der Verkehrsversuch, den wir mit Verkehrserhebungen und Befragungen zur Verkehrsveränderung begleiteten, zeigen. Wir rechnen mit einer Verlagerung auf leistungsfähigere Straßen wie der B39 und der B9. Grundsätzlich haben wir es alle selbst in der Hand, in dem wir zum Beispiel innerstädtisch nach Möglichkeit auf das Auto verzichten und kürzere Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem öffentlichen Nahverkehr zurücklegen.

  • Warum werden nicht noch weitere Straßen zur Fußgängerzone?

    Nach einer etwaigen Zustimmung des Stadtrats hin zu einer Fußgängerzone ist es perspektivisch denkbar, weitere Straßen bzw. Gassen als Fußgängerzone auszuweisen. Hierzu bedarf es zu gegebener Zeit einer eingehenden Prüfung und fachlichen Bewertung sowie einen politischen Beschluss des Stadtrates.

  • Thema: Begleitmaßnahmen zum Verkehrsversuch in den Umlaufstraßen 

    Es wurden folgende Fragen zu den Begleitmaßnahmen gestellt:

    • Warum gibt es keine Begleitmaßnahmen in den Umlaufstraßen?
    • Inwieweit wird der Lärmaktionsplan von 2016 bei der Umsetzung des Verkehrsversuchs berücksichtigt (Stichwort: Schützenstraße als Lärmhotspot)?
    • Gibt es konkrete Planungen für eine Verhinderung der stärkeren Belastungen durch den Verkehrsversuch? Beispiele: Ausweisung als Einbahnstraße, Sperrung für den Durchgangsverkehr durch bauliche Maßnahmen, Geschwindigkeitsreduzierung
    • Welche Maßnahmen sind für den Lärmschutz in den Umlaufstraßen geplant?

    Antwort:
    Wir führen in den Umlaufstraßen Verkehrserhebungen durch, deren Ergebnisse in die Bewertung des Verkehrsversuchs einfließen. Außerdem sind auf Grundlage der im Rahmen des Verkehrsversuchs gewonnenen Erkenntnisse sind aus verkehrsplanerischer Sicht folgende und ggf. weitere Maßnahmen in den umgebenden Straßen denkbar:

    • Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Schützenstraße und Oberer Langgasse (aktuell in Prüfung).
    • Anordnung einer Einbahnregelung in der Mühlturmstraße zwischen Schützenstraße und Unterer Langgasse, um die Verkehrsabläufe am Bahnübergang Schützenstraße zu verbessern. Alternativ Widmung der Mühlturmstraße zwischen Schützenstraße und Unterer Langgasse als reine Fahrradstraße (Anlieger Mühlturmstraße bis Bahnübergang frei). Der Bahnübergang Mühlturmstraße wäre dann nur noch für den Fuß- und Radverkehr passierbar.
    • Aufstellung zusätzlicher Schilder „Bitte beim Warten Motor aus!“ am Bahnübergang.
    • Optimierung von Signalprogrammen an Ampelanlagen, insbesondere nahe Gedächtniskirche und im Bereich der Stadthalle.
    • Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zum Verkehrsmittel- und Routenwechsel (Verstärkte Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, bei notwendiger Pkw-Nutzung über B9 und B39).
  • Wie hoch ist die Feinstaubbelastung und wie wird diese eingedämmt?

    In Speyer existiert lediglich die Luftmessstation im Meisenweg in Speyer-Nord. Hier wird die großräumige Feinstaub-, Stickstoffdioxid- und Ozonbelastung gemessen. Kleinräumige (straßenbezogene) Feinstaubbelastungen wurden in Speyer bislang nicht gemessen und sind auch für den Verkehrsversuch nicht vorgesehen. Mithilfe der Messungen der Verkehrszahlen können jedoch Rückschlüsse auf die Feinstaubbelastung gezogen werden.

    Eindämmungsmöglichkeiten: Siehe Themenkomplex "Begleitmaßnahmen".

  • Ist eine Geschwindigkeitsreduzierung (z.B. Tempo 30) auf der Schützenstraße möglich?

    Eine Ausweisung eines Tempo 30-Bereichs ist aktuell in der Schützenstraße nicht so einfach möglich und kann von uns als Stadtverwaltung nicht eigenständig angeordnet werden.
    Der dort befindliche Kindergarten St. Joseph grenzt zwar mit dem Zaun des Gartens an die Schützenstraße, der Ein- bzw. der Zugang zu dem Gelände befindet sich jedoch in der Gilgenstraße, wo bereits ein Tempo 30-Bereich angeordnet ist. Das Altenzentrum St. Martha befindet sich in dem Teilabschnitt der Schützenstraße in dem bereits ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet ist. Es liegen demnach keine Ausnahmen nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO vor, da kein Seniorenheim, Pflegeheim oder Kindergarten im unmittelbaren Bereich an dieser Straße liegt. Auch liegen aktuell keine anderen Voraussetzungen vor, um einen Tempo 30-Bereich in der Schützenstraße auszuweisen.

    Im Lärmaktionsaktionsplan 2 wurde die Schützenstraße als einer der Lärm-Hotspots ausgemacht. Gemäß den Verwaltungsvorschriften Ziffer V zu § 45 StVO, ist bei einer Anordnung von straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen aus Lärmschutzgründen die Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) einzuholen. Damit eine Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde erfolgen kann, muss durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz eine „Schalltechnische Untersuchung nach RLS-90“ erfolgen. Aus Gründen der Einheitlichkeit und Gleichbehandlung führt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Koblenz die schalltechnischen Untersuchungen auf Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) für alle betroffenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz selbst durch (Anmerkung: Der Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsaktionsplans 2 von Prof. Dr. Kerstin Giering reicht dabei nicht aus). Wenn bei dieser schalltechnischen Untersuchung festgestellt wird, dass die Richtwerte überschritten werden, ist eine Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde zu einer Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen möglich.
    Die Stadtverwaltung Speyer hat die entsprechende schalltechnische Untersuchung für diesen Streckenabschnitt bei dem LBM beantragt. Laut dem LBM ist allerdings aufgrund der Vielzahl an Anträgen mit einem Resultat nicht vor einigen Monaten zu rechnen. Sollte auf Grundlage der vorgenannten Lärmberechnung eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich sein, ist dann hierzu von unserer zuständigen Straßenverkehrsbehörde gem. § 45 StVO und § 45 StVO ein formelles Anhörungsverfahren durchzuführen. Wir werden zum weiteren Vorgang an dieser Stelle informieren.

  • Wie sieht es mit Maßnahmen zu Geschwindigkeitsreduzierung in der Gilgenstraße aus? 

    Weitere Fragen dazu:

    • Welche Möglichkeiten gibt es? (horizontale, vertikale, elektronische Maßnahmen, Bodenschwellen, Pflanzkästen, etc.)
    • Wie werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgesetzt?

    Antwort:
    Durch die Stufe 2 „Verkehrsberuhigter Bereich“ ist von einer Geschwindigkeitsreduzierung gegenüber der Stufe 1 „Ist-Zustand“ auszugehen. In Stufe 3 „Fußgängerzone“ ist zudem von einer deutlichen Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens auszugehen.
    Von der Anlage von Rüttelstreifen, Bremsschwellen, oder vergleichbaren Systemen wird aus folgenden Gründen abgeraten:

    • es resultieren in der Regel erhöhte Lärm- und Abgasbelastungen
    • es entstehen Komforteinbußen für den Busverkehr und die Fahrgäste
    • Fahrrad- und Motorradfahrende können behindert oder gefährdet werden
    • Rettungsdienste werden behindert.

    Inwiefern andere geeignete Zusatzmaßnahmen notwendig und möglich sind, wird im Laufe des Verkehrsversuchs bewertet.

  • Wird die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführen? Kann das nicht auch die Stadt übernehmen?

    Verkehrskontrollen sind hoheitliche Aufgaben, die bei der Polizei liegen. Wir haben einen Stadtratsbeschluss vorliegen, der der Verwaltung ermöglicht Vorbereitungen zu treffen, damit wir zukünftig Geschwindigkeitskontrollen selbst durchführen können. Die Stadtverwaltung leitet aktuell alle dazu notwenigen Schritte ein. Wenn alle Voraussetzungen – u.a. Einstellung und Schulung von Personal, Anschaffung von Messanlagen und KFZ – für eine Übernahme vorliegen, darf beim Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wir rechnen damit, dass wir ab Ende 2024 mit den Geschwindigkeitskontrollen starten können.
    Zur weiteren Information: Die Stadt wird nur Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Allgemeine Verkehrskontrollen (Mängel/ unzulässige Veränderungen am Fahrzeug, Alkohol- und Drogenkonsum, etc.) sind und bleiben weiterhin Aufgabe der Polizei.

  • Warum werden keine Geschwindigkeitskontrollsäulen in die Gilgen- oder Schützenstraße gestellt?

    Die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen unterliegt der Zustimmung des Ministeriums des Inneren und für Sport. In Rheinland-Pfalz sind solche stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen nur an Unfallschwerpunkten/Unfallhäufungsstellen zulässig, bei denen eine überhöhte Geschwindigkeit ursächlich für die Unfälle ist. Es gibt im gesamten Stadtgebiet Speyer keinen Unfallschwerpunkt wegen überhöhter Geschwindigkeit, weshalb im gesamten Stadtgebiet keine stationären Messgeräte aufgestellt werden dürfen.

  • Gibt es eine Kapazitätsplanung für die Überwachungsplanung?

    Ja, für den Haushalt 2023 sind zwei zusätzliche Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. für die oben angesprochenen mobilen Geschwindigkeitskontrollen eingeplant. Eine weitere Person ist zur Unterstützung des Bußgeldstellen Innendienstes eingeplant. In 2024 sollen dann weitere zwei Stellen für den Außendienst und eine Stelle für die Sachbearbeitung der Bußgeldangelegenheiten ausgeschrieben werden.

  • Am Domplatz und auf der Maximilianstraße halten sich heute bereits wenige Autofahrende an die Schrittgeschwindigkeit. Sind dort beispielsweise Sensibilisierungsmaßnahmen für Berufskraftfahrenden, Taxen, Busse und Polizei (wenn diese nicht im Einsatz ist) geplant?

    Im Rahmen des Verkehrsversuchs Postplatz/Gilgenstraße wird die Stadt Speyer auf den ihr zur Verfügung stehenden Kanälen die Bevölkerung umfassend informieren und sensibilisieren, u.a. zur Bedeutung des rechteckigen blauen Verkehrszeichens mit den spielenden Personen.

    Zudem können Geschwindigkeitsanzeigeanlagen („Displays“) aufgestellt werden. Dass diese Anlagen einen gewissen Effekt erzielen, ist verkehrswissenschaftlich erwiesen. Allerdings zeigen Erfahrungswerte, dass nach ca. 4 bis 6 Wochen Gewöhnungseffekte bei den Verkehrsteilnehmenden eintreten und die Wirkung verpufft. Daher ist es in der Regel als zielführend zu erachten, mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen einzusetzen und diese innerhalb des Stadtgebiets zu rotieren. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Aufstellung im Seitenraum keine Hindernisse oder Gefährdungen für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden.

  • Wann ist eine Herabstufung der Landesstraßen geplant?

    Innerstädtische Landesstraßen sind die L 454, L 528 und L 534. Von der Verkehrserprobung betroffen sind die Streckenabschnitte Bahnhofstraße und Gilgenstraße (L 454). Eine Abstufung soll je nach Entscheidung des Stadtrats erst nach Durchführung des Verkehrsversuchs im Jahr 2025 erfolgen.

  • Thema: Verkehrsführung für den Individualverkehr

    Es wurden folgende Fragen zum Individualverkehr gestellt:

    • Wie wird die Verkehrsführung für den Individualverkehr verlaufen? Ist die Befahrung der Gilgenstraße im verkehrsberuhigten Bereich möglich?
    • Ist die Karmeliterstraße weiterhin befahrbar und kommt man weiterhin in die Große Gailergasse?

      Antwort:


      Die Gilgenstraße kann in der Stufe 2 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wie gewohnt befahren werden – allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit statt mit Tempo 30 km/h. Zudem gelten die Verkehrsregeln gemäß StVO für einen verkehrsberuhigten Bereich. In der Stufe 3 „Fußgängerzone“ kann die Gilgenstraße von Anlieger*innen und dem Lieferverkehr von der Gedächtniskirche kommend bis zum Postplatz befahren werden. Die Ausfahrt erfolgt – sofern ein Wenden im Bereich der Gilgenstraße nicht möglich ist – über die Karmeliterstraße. Die Zufahrt zur Karmeliterstraße und Großen Gailergasse bleibt für Anlieger*innen und den Lieferverkehr von der Gedächtniskirche kommend über die Gilgenstraße jederzeit bestehen.   Bei der Bahnhofstraße verhält es sich in der Stufe 2 „Verkehrsberuhigter Bereich“ analog. In der Stufe 3 „Fußgängerzone“ kann die Bahnhofstraße von Anlieger*innen und dem Lieferverkehr vom Hauptbahnhof kommend bis zum Postplatz befahren werden. Die Ausfahrt erfolgt – sofern ein Wenden im Bereich der Bahnhofstraße nicht möglich ist – über die Mühlturmstraße. Die Parkierungsanlagen in der Mühlturmstraße sind vom Hauptbahnhof kommend über die Bahnhofstraße erreichbar.
  • Wie kommen Anlieger*innen von der Landauer Str. in die eigene Garage in der Mathäus-Hotz-Straße? 

    Die Durchfahrt der Gilgenstraße und Bahnhofstraße ist in der Stufe 2 „Verkehrsberuhigter Bereich“ wie gewohnt gegeben. In der Stufe 3 „Fußgängerzone“ ist eine Durchfahrt auf Höhe Postplatz nicht mehr möglich. Wird diese Verbindung mit dem Pkw genutzt, muss auf umgebende Straßen ausgewichen oder auf alternative Mobilitätsmöglichkeiten zurückgegriffen werden.

  • Wie kommen die Mitarbeitenden der Sparkasse (Wormser Str.) von der Tiefgarage in Richtung Mathäus-Hotz-Straße?

    In diesem Bereich ergeben sich durch den Verkehrsversuch keine Änderungen.

  • Gibt es Bewohnerausweise zum Überfahren der Fußgängerzone?

    Dies ist nicht vorgesehen. Anlieger*innen und dem Lieferverkehr ist das Befahren der Fußgängerzone per Beschilderung gestattet. Lediglich auf Höhe Postplatz ist eine Durchfahrt von Nord nach Süd bzw. umgekehrt untersagt.

  • Haben die Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in der Schützenstraße zugenommen?

    Nach Kenntnis der Stadt Speyer sind die Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Schützenstraße in den letzten Jahren in Anzahl und Länge relativ konstant geblieben. Auch nach Modernisierung des Bahnübergangs im Sommer 2022 ergeben sich weiterhin relativ lange Schrankenschließzeiten. Während am Bahnübergang Alte Schwegenheimer Straße ein Halbschranken-System seitens der DB als ausreichend erachtet wird, wird am Bahnübergang Schützenstraße aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der Schulverkehre ein Vollabschluss-System aus Sicherheitsaspekten als erforderlich angesehen. Vollabschluss-Systeme gehen grundsätzlich mit langen Schrankenschließzeiten einher, da vor der Einstellung der Fahrstraße im Stellwerk zunächst mittels vor Ort installierter Kamera geprüft werden muss, ob Personen oder Fahrzeuge zwischen den Schranken eingeschlossen wurden. Zudem befinden sich innerhalb des Wirkbereichs des Bahnübergangs S-Bahn-Haltepunkte (im Süden) und der Hauptbahnhof (im Norden).
    Die Planungen der DB wurden seitens der Tiefbauabteilung der Stadt Speyer frühzeitig begleitet und dieser nachvollziehbar dargelegt. Unter Beachtung der Vorschriften und Richtlinien steht die Sicherheit über der Leistungsfähigkeit des Bahnübergangs. Demnach ist es nicht möglich, die zeitlichen Abläufe am Bahnübergang zu verkürzen.

  • Warum gibt es kein „Motor abstellen“-Schild am Bahnübergang?

    Gegenwärtig befindet sich am Bahnübergang Schützenstraße in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein entsprechendes Schild. Die Stadt Speyer prüft, ob weitere und visuell besser erkennbare Schilder aufgestellt werden können.

  • Wird etwas an der Kreuzung Mühlturmstraße/ Schützenstraße verändert?

    Konkret kann dazu noch keine Aussage getroffen werden. Im ersten Halbjahr 2023 wird auf Grundlage der im Rahmen des Verkehrsversuchs gewonnenen Erkenntnisse die Situation an der Kreuzung geprüft. Sollte kein Veränderungsbedarf bestehen, bleibt es beim Ist-Zustand. Sollte es Veränderungsbedarf geben, sind bisher aus verkehrsplanerischer Sicht folgende Möglichkeiten an der Kreuzung denkbar:

    • Anordnung einer Einbahnregelung in der Mühlturmstraße zwischen Schützenstraße und Unterer Langgasse, um die Verkehrsabläufe am Bahnübergang Schützenstraße zu verbessern.
    • Widmung der Mühlturmstraße zwischen Schützenstraße und Unterer Langgasse als reine Fahrradstraße (Anlieger Mühlturmstraße bis Bahnübergang frei). Der Bahnübergang Mühlturmstraße wäre dann nur noch für den Fuß- und Radverkehr passierbar.
  • Kostenfreie Parkplätze in der Schützenstraße sind durch die Innenstadtnähe sehr oft belegt; besteht die Möglichkeit von Bewohnerparkplätzen? 

    Grundsätzlich sieht das aktuelle Bewohnerparkkonzept kein Bewohnerparken in der Schützenstraße vor. Die aktuelle Grenze verläuft entlang der Mühlturmstraße (Quartier 1), Kapuzinergasse, Gilgenstraße und Bartholomäus-Weltz-Platz (Quartier 1), sowie der Schwerdstraße (Quartier 10). Bei der damaligen Ausarbeitung des Bewohnerparkkonzepts kam heraus, dass die Voraussetzungen für ein Bewohnerparkquartier in dem Gebiet nicht vorliegen. Mit der Ansiedlung eines S-Bahns Haltepunkt könnte sich diese Überprüfung hin zum Bewohnerparken verändern. Bei einer theoretischen Erweiterung des Bewohnerparkquartieres nur auf die Schützenstraße sehen wir die Gefahr, dass sich das Parken dadurch in die benachbarten Straßen wie z.B. das Kämmerergebiet verlagern würde, in dem bereits jetzt schon ein sehr hoher Parkdruck herrscht.

  • Sind weitere Parkmöglichkeiten geplant?

    Wir haben vor, den Autoverkehr mehr auf die größeren Parkplätze wie beispielweise den Festplatz zu lenken und dort auch langfristig mehrstöckige Parkplätze anzubieten. Auch sind digitale Systeme in Planung, die einem ermöglichen, den Parkplatz bereits von zuhause zu buchen, so dass unnötiger Parkplatz-Such-Verkehr vermieden werden kann.

  • Wieso werden die Parkplätze im Stadtgebiet nicht reduziert?

    Seitens der Stadt Speyer besteht die Zielsetzung, auswärtige Besuchende zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu motivieren und entsprechende Angebote bereitzustellen. Der verbleibende auswärtige Kfz-Verkehr soll an Randbereiche wie beispielsweise den Festplatz gelenkt werden, wo ausreichende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Innenstadt wurden in den letzten Jahren bereits sukzessive Stellplätze entfernt und anderen Nutzungen zugeführt, wie beispielsweise der Entsiegelung und Begrünung, oder dem Angebot von Fahrradabstellanlagen. An diesem Vorgehen soll in den nächsten Jahren festgehalten werden. Ein überwiegender Anteil der Parkmöglichkeiten in der Innenstadt wird auch zukünftig von Parkierungsanlagen privater Betreiber*innen gebildet, worauf die Stadt Speyer nur wenig Einfluss nehmen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass durch ein modernes Parkleitsystem unnötige Parksuchverkehre vermieden und Synergien durch Kooperation der Parkraumanbieter genutzt von werden können.

  • Welche Planungen gibt es für den Postplatz? Wie wird die Wahrnehmung als Angstraum vermieden?

    Erst wenn klar ist, wie die die Verkehrsführung in Zukunft am Postplatz und in der Gilgenstraße aussehen wird, können wir die Umwandlung des Postplatzes angehen. Sobald dieser wichtige Rahmen geklärt ist, wird ein städtebaulicher Wettbewerb zur Neugestaltung stattfinden.  

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