EU-Umgebungslärmrichtlinie


Autoverkehr
Autoverkehr

Gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) waren für das Stadtgebiet Speyer bis zum 30. Juni 2012 strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen. Im Zuge der lärmtechnischen Begleitung der laufenden Verkehrsentwicklungsplanung wurde die Erhebung der Lärmbelastung verfeinert und zusätzlich Straßen kartiert, deren Verkehrsbelastung deutlich unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag liegt.

Die Stadt Speyer hat es sich zum Ziel gesetzt, eine detaillierte Aussage über die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in ihrer Kommune zu erlangen. Deshalb wurde in Begleitung des Verkehrsentwicklungsplans ein dichtes Straßennetz in der Kartierung berücksichtigt und als Schwellenwert für die Kartierung eine Verkehrsmenge von 3.000 Kraftfahrzeugen pro Tag zugrunde gelegt.


Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV über die fertiggestellte Lärmkartierung LK-2022 und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen. 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Mit dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans begonnen. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 28. Februar 2023 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne. Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 28. Februar 2023 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

Es soll hier noch auf Videokonferenzen zur Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden. Diese sind auf 

Mittwoch, 11. Januar 2023; Beginn 19:00 Uhr,
Donnerstag, 19. Januar 2023; Beginn 19:00 Uhr und 
Dienstag, 24. Januar 2023; Beginn 19:00 Uhr

terminiert. 

Die Zugangsdaten zu den Videokonferenzen finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de