Bekanntmachung über vergebene Aufträge


Vergebene Aufträge nach § 20 Abs. 3 VOB/A

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro netto (siehe Vergabeplattform) und Freihändige Vergaben ab 15.000 Euro netto sind gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A (Bauleistungen) nach Zuschlagserteilung für 6 Monate zu veröffentlichen.

Die entsprechenden Informationen zu den  freihändigen Vergaben können Sie ebenfalls der Vergabeplattform entnehmen. 


Vergebene Aufträge nach § 30 Abs. 1 UVgO

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ( siehe Vergabeplattform) und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro netto sind gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) nach Zuschlagserteilung für 3 Monate zu veröffentlichen. 

Die entsprechenden Informationen zu den  freihändigen Vergaben können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden: