Zuschuss für soziale Aktivitäten der Stadt Speyer


Der Zuschuss kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entweder als Pauschalförderung oder als Maßnahmenförderung erfolgen. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien. 

Download Richtlinien

Die Pauschalförderung kann bis zu einem Betrag von 300 € beantrag werden. Für die Pauschalförderung ist kein Verwendungsnachweis notwendig. 

 Download Pauschalförderung


Die Maßnahmenförderung kann bis zu einem Betrag von 1.500 € beantragt werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03 des nächsten Jahres vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. 

Download Maßnahmenförderung

Download Verwendungsnachweis Maßnahmenförderung


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