Allgemeine Informationen


Geburtsregister der Stadt Speyer
Geburtsregister der Stadt Speyer

Anzeige von Neugeburten

Die Geburt eines Kindes muss zunächst dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Anmeldung der Geburt erfolgt in der Geburtsanmeldung (Patientenverwaltung) im Krankenhaus. 

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich beim Standesamt rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, variiert je nach Familienstand der Eltern. Unserer Checkliste können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie in Ihrer persönlichen Situation benötigen. 

Wenn Sie im Ausland geboren oder geschieden wurden, im Ausland geheiratet haben und/oder ausländischer Staatsangehöriger sind, wenden Sie sich bitte bezüglich der erforderlichen Urkunden oder auch bei weiteren Fragen direkt an das Standesamt.

Gebühren

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Sie erhalten drei gebührenfreie Original-Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und zur Vorlage bei der Sozialversicherung (Krankenkasse).
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,00 € erhoben. Für jede weitere Geburtsurkunde werden 6,50 € Verwaltungsgebühr erhoben. 

Anzeigefrist

Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Sollte Ihr Kind tot geboren werden, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Alle Informationen, die Sie in dieser schweren Situation benötigen, finden Sie hier.

Kabinett beschließt Entwurf: Dritte Geschlechtsoption kommt

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.


Frühe Hilfen für Speyer

Die Frühen Hilfen Speyer richten sich an werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zum dritten Geburtstag.

Angebote der Frühen Hilfen:

·         Beratung zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Eltern sein in den ersten drei Lebensjahren des Kindes

·         Willkommensbesuche: kostenlose und freiwillige Willkommensbesuche für alle Speyerer Eltern nach der Geburt ihres Kindes; die Familien erhalten eine Informationsbroschüre und einen Babyschlafsack als Geschenk

·         Familienhebammen: Für Familien mit Unterstützungsbedarf stehen uns drei Hebammen mit der Zusatzqualifikation zur Familienhebamme und eine Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin  (FGKiKP) zur Verfügung.

·         Familienpat*innen:  Eine moderne Form der Nachbarschaftshilfe. Die Familienpat*innen sind freiwillige Kräfte, die regelmäßig geschult werden. Sie unterstützen die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder für ca. zwei Stunden in der Woche. Diese Art der Unterstützung kann bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes für die Dauer von bis zu einem Jahr gewährt werden.

·         Alltagspraktische Hilfen:  Für Familien, die bedingt durch eine Notlage, rund um die Geburt alltagspraktische Unterstützung benötigen.

·         Gruppenangebote für Eltern:

- Alleinerziehendengruppe

- Zwillings-/Mehrlingstreff

- Gesprächsgruppe für Mütter

- Café AnNa in SP-Süd

- Café AnNa in SP-Nord

-  Vätertreffen