Häufig gestellte Fragen


Braut hinter Schleier
Braut hinter Schleier
  • Dürfen wir in Speyer heiraten, auch wenn wir nicht hier wohnen?

    Selbstverständlich dürfen Sie in Speyer heiraten. Ihr erster Schritt sollte eine Vorreservierung Ihres individuellen Wunschtermins beim Standesamt Speyer sein. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Standesamt Ihrer Heimatgemeinde. Die dortigen Kollegen leiten alle Unterlagen nach der Prüfung der Ehefähigkeit an uns weiter und Sie bekommen im Anschluss daran von uns eine schriftliche Terminbestätigung, die Zufahrtsberechtigung für Ihren individuellen Trauort, die Rückgabe Ihrer Originaldokumente sowie ein Liedliste für die musikalische Untermalung Ihrer Trauzeremonie (falls gewünscht) zugeschickt. Dann können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, um die zeremonielle Gestaltung zu besprechen, ein schönes Stammbuch (falls gewünscht) aussuchen und die restlichen Gebühren zu entrichten.

  • Ab wann kann ich einen Termin reservieren?

    Die Anmeldung der Eheschließung (das frühere Aufgebot) kann erst frühestens ein halbes Jahr vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Sie können bei uns aber gerne schon eher reservieren. Höchstens jedoch ein Jahr vorher.

  • Dürfen wir während der Trauung fotografieren und filmen?

    Das Fotografieren ist grundsätzlich gestattet. Film-, Video- und Tonaufnahmen sind nur in Absprache mit der zuständigen Standesbeamtin bzw. dem zuständigen Standesbeamten zulässig. Wenden Sie sich einfach am Tag der Trauung direkt an die zuständige Standesbeamtin bzw. den zuständigen Standesbeamten, sodass wir Ihnen für Ihre individuellen Wünsche bzgl. der zeremoniellen Gestaltung behilflich sein können.

  • Ist nach der Trauung ein Sektempfang gestattet? 

  • Braucht man noch Trauzeugen?

    Seit Einführung des neuen Ehe- und Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 wurde die Pflicht der Trauzeugen abgeschafft. Sie dürfen aber gerne zu Ihrer Trauung noch bis zu zwei Trauzeugen mitbringen. Trauzeugen müssen volljährig sein und sich am Tag der Eheschließung ausweisen können.

  • Gibt es den Aushang noch bzw. erfährt jemand unseren Hochzeitstermin?

    Mit der vorgenannten Einführung des neuen Eherechts wurde auch der Aushang im Rathaus abgeschafft. Aus Datenschutzgründen geben wir Ihren Termin nicht an Dritte weiter.

  • Können wir beide einen Doppelnamen führen?

    Nein, nur derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Familien-/Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

  • Müssen wir bei der Anmeldung angeben, ob wir einen Ehevertrag eingehen wollen?

    Die notarielle Erklärung eines Ehevertrages ist Ihre private Angelegenheit und hat für die standesamtliche Trauung keinerlei Bedeutung und muss somit auch nicht beim Standesamt angegeben werden.

  • Brauche ich ein Stammbuch?

    Der Erwerb eines Stammbuches ist keine Pflicht. Jedoch bietet Ihnen ein solches Buch die Möglichkeit einer schönen und direkten Aufbewahrung Ihrer Personenstandsurkunden. Wir haben eine große Kollektion, welche wir mit viel Liebe zusammengestellt haben. Natürlich können Sie jederzeit ein neues Stammbuch erwerben, vielleicht um Ihr „altes“ auszutauschen oder um dieses zu Verschenken.

  • Ist der Ringtausch verbindlich?

    Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Allerdings ist es Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen.

  • Wie lange dauert eine Trauung?

    Inklusive persönlicher Trauansprache, Extrawünschen, Ringwechsel, musikalischer Untermalung und Unterschrift, ein paar Minuten für die Gratulation der Gäste und vielleicht einigen schönen Erinnerungsfotos, dauert eine standesamtliche Trauung nicht länger als 30 Minuten. Ausgenommen sind die Sondertrauungen in der Traukapelle, die dauern 60 Minuten.

  • Was ist, wenn ich im Ausland geheiratet habe?

    Sie sind nicht verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen, obgleich dies für Sie einige Vorteile bringen kann. Sie haben dann z.B. jederzeit die Möglichkeit sich eine deutsche Eheurkunde ausstellen zu lassen. Eine Nachbeurkundung ist möglich, wenn einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, staatenlos, heimatlos oder ausländischer Flüchtling ist und seinen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Ehe muss zudem nach ortsüblichem Recht geschlossen worden sein. Wenden Sie sich im Einzelfall einfach an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.