UNESCO-Welterbeantrag "SchUM-Städte"


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Auf dem Weg zum Weltkulturerbe

UNESCO–Welterbeantrag

Welterbeantrag der SchUM-Städte. 

Im Januar 2020 unterzeichnete Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Welterbe-Antrag der SchUM-Städte Mainz, Worms und Speyer. Am 23. Januar 2020 wurde der tausendseitige Antrag offiziell bei der UNESCO in Paris eingereicht. Ausgearbeitet hatten diesen seit 2016 Wissenschaftler*innen verschiedener Universitäten, des SchUM-Vereins Worms, des Kultusministeriums und der Generaldirektion Kulturelles Erbe sowie der Städte Mainz, Worms und Speyer. Die Entscheidung fiel am 27.  Juli 2021: Die SchUM-Stätten sind erstes jüdisches UNESCO-Welterbe Deutschlands.

Bis hierhin war es ein langer Weg, der seinen Anfang im Jahr 2004 nahm: In Anschluss an ein Gespräch mit der Jüdischen Gemeinde Mainz und dem Verein Warmaisa, schlägt der damalige Wormser Oberbürgermeister, Michael Kissel, dem Land Rheinland-Pfalz vor, sich um die Aufnahme der SchUM-Städte in die Welterbeliste zu bemühen. Zwei Jahre darauf wurde das Vorhaben dann in die Regierungserklärungen aufgenommen und im Herbst 2012 die Aufnahme des SchUM-Projektes in die deutsche Vorschlagsliste bei der Konferenz der Kultusminister beantragt. 2014 war schließlich die erste Hürde geschafft – auf Platz 5 von insgesamt neun Vorschlägen erfolgte die Anmeldung zur Aufnahme auf die Welterbeliste. 2020 überreichte das Land Rheinland-Pfalz über das Auswärtige Amt der UNESCO in Paris das Nominierungsdossier samt Managementplan.

SchUM-Verein und Motto

2014 schlossen sich neben dem Land die Städte Speyer, Worms und Mainz, die jüdische Gemeinde Mainz, die jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz und der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz in einem Verein zusammen. Dessen Aufgabe es ist, im Verbund mit anderen Institutionen, Vereinen und interessierten Privatpersonen das jüdische Erbe in den SchUM-Städten weiter zu erschließen und zu präsentieren. Gemeinsam werden Bildungs- und touristische Angebote entwickelt, die im In- und Ausland Interesse für die SchUM-Städte wecken und sie bekannt machen.

Vor allem aber die Menschen aus der Region, sollen sich mit dem Thema identifizieren können. Deshalb haben die SchUM-Städte ein Motto für die Bewerbung um den Welterbestatus formuliert: SchUM-Städte am Rhein – Jüdisches Erbe für die Welt. Das jüdische Erbe in den Städten Speyer, Worms und Mainz soll so noch enger miteinander verbunden werden.

SchUM als Welterbe

SchUM verbindet auf einzigartige Weise Generationen von Gelehrtenwissen und Tradition miteinander. In den Bischofsstädten am Rhein entwickelte sich mit dem 11. Jahrhundert ein reges jüdisches Gemeindeleben. Durch die Nähe zueinander sowie einen intensiven Austausch zwischen den Gemeinden und ihren bedeutenden Talmudschulen, entwickelte sich schließlich ein außergewöhnlicher Verbund, der noch heute unter dem Namen SchUM bekannt ist. Als solcher prägte er nachhaltig Kultur, Religion und Geistesleben des europäischen Judentums. Das Akronym SchUM setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der mittelalterlichen, auf Latein zurückgehenden hebräischen Städtenamen zusammen:

Schin (Sch) = Schpira = Speyer
Waw (U) = Warmaisa = Worms
Mem (M) = Magenza = Mainz

SchUM ist jedoch weit mehr als eine Abkürzung: Steinerne Zeugnisse wie Synagogen, Friedhöfe und Ritualbäder sind erhalten und archäologisch gesichert. Untrennbar mit diesen Räumen ist das immaterielle Erbe verwoben: Gelehrsamkeit, Thora-Kommentare, liturgische Dichtungen, Alltagsbräuche, Mythen. SchUM ist auch jüdische Gegenwart. Auf einzigartige Art und Weise verbinden die SchUM-Stätten jüdische mit europäischer und globaler Geschichte.

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Unterzeichnung  UNESCO-Welterbeantrag SchUM-Stätten am 13.01.2020 in Mainz. 

Mit der Aufnahme der SchUM-Städte in die UNESCO-Welterbeliste stiege die Zahl der Welterbestätten in Rheinlandpfalz auf fünf an. Wer anerkannt und in die Liste eingetragen wird, verpflichtet sich die Welterbestätte zu erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schon jetzt ist das Interesse am mittelalterlichen jüdischen Erbe groß und die SchUM-Stätten in Mainz, Worms und Speyer freuen sich über zahlreiche Besucher*innen.  Bewahrung, Tourismus und Vermittlung, ein Austausch zu Fragen der Beziehungen zwischen Kulturen und Religionen und die Auseinandersetzung mit jüdischen Traditionen und jüdischer Gelehrsamkeit in ihrer Bedeutung auch für die Gegenwart werden intensiviert, sollten die SchUM-Städte Welterbe werden.

UNESCO und UNESCO-Welterbekonvention 

Die UNESCO ist eine Organisation der Vereinten Nationen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Zusammenarbeit zwischen den Völkern in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur zu fördern und so den internationalen Frieden zu wahren. Derzeit zählt die UNESCO 193 Mitgliedsstaaten. Sie hat ihren Sitz in Paris. 

Im Jahr 1972 wurde die UNESCO-Welterbekonvention ins Leben gerufen. Derzeit (Stand 2020) umfasst die Liste 1.121 Stätten in 167 verschiedenen Ländern. Die Aufnahme beruht auf drei zugrundeliegenden Kriterien: 

Die Welterbekonvention beruht auf verschiedenen Kriterien, die erfüllt werden müssen, um als Welterbe anerkannt zu werden:

  • Einzigartigkeit
  • Authentizität (historische Echtheit)
  • Integrität (Unversehrtheit)

Ein Welterbe hat einen »außergewöhnlichen universellen Wert« (Outstanding Universal Value = OUV) aufzuweisen. Dieser außergewöhnliche universelle Wert bezeichnet laut § 49 der Operativen Richtlinien »eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist. […].«


Aktuelle Medien-Infos der Stadt Speyer zum UNESCO-Welterbeantrag