Die nach Erfüllung der testamentarischen Auflagen verbleibenden Restbeträge der Erlöse aus dem Stiftungsvermögen dienen zur Unterstützung der Armen der Stadt Speyer. Ein Rechtsanspruch wird damit nicht begründet.
Die nach Erfüllung der testamentarischen Auflagen verbleibenden Restbeträge der Erlöse aus dem Stiftungsvermögen dienen zur Unterstützung der Armen der Stadt Speyer. Ein Rechtsanspruch wird damit nicht begründet.