Einbürgerung beantragen: Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz noch nicht in Kraft


Die derzeit in Medienberichten oft erwähnten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind aktuell noch nicht in Kraft getreten. Wann diese Änderungen wirksam werden, ist noch nicht absehbar. Zurzeit werden die Anträge noch nach dem aktuell gültigem Recht bearbeitet.