Badegewässer


Binsfeld Luftbild
Binsfeld Luftbild


Badegewässerqualität
Seit der Badesaison 2008 werden in Rheinland-Pfalz die Badegewässer nach der neuen  „Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22.02.2008 überwacht. Ein Badegewässer im Sinne dieser Verordnung ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die Obere Wasserbehörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den die zuständige Wasserbehörde kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät. Während die hygienische Überwachung (Untersuchung von entnommenen Wasserproben auf die Parameter „Intestinale Enterokokken“ und „Escherichia Coli“) durch das Gesundheitsamt vorgenommen wird, erfolgt die Überwachung auf Cyanobakterien und Algen durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Dabei sind die in den Anhängen 1 und 4 der Badegewässerverordnung angegebenen Parameter und Überwachungsfrequenzen einzuhalten. Je nach vorgefundener Situation kann aber im Einzelfall die Untersuchung weiterer mikrobiologischer Parameter sowie eine Erhöhung der Überwachungsfrequenz angebracht sein.


Überschreitung der Überwachungswerte
Im Falle einer Überschreitung der in der Verordnung genannten Überwachungswerte hat die Wasserbehörde die Aufgabe, entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese können von einer einfachen Information oder Warnung der Badegäste bis hin zur Erteilung eines Badeverbotes und Schließung des Gewässers reichen.


Betreiberpflicht
Der Betreiber eines Badegewässers ist verpflichtet, die Öffentlichkeit über den Zustand des Gewässers zu informieren. Die Informationen sollen dabei in nächster Nähe jedes Badegewässers an leicht zugänglicher Stelle bereitgestellt werden.
Sie umfassen jedoch nicht nur die Bekanntgabe der Verhängung eines Badeverbots oder ein Abraten vom Baden, sondern auch und gerade eine allgemeine Beschreibung des Badegewässers sowie die aktuelle Einstufung des Badegewässers. Zum einfacheren Verständnis sollen die Informationen in Form von deutlichen und einfachen Zeichen und Symbolen dargestellt werden.

Seit der Badesaison 2012 wurden daher in nächster Nähe der Badestellen eine allgemeine, nicht fachliche Beschreibung der Badegewässer und seine aktuellen Einstufungen bereitgestellt. Ein Muster des Aushangs mit entsprechender Einstufung der Gewässerqualität finden Sie hier.

Weitere Informationen über die öffentlichen Badegewässer in der Gemarkung Speyer finden Sie hier oder auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland Pfalz.


Das Baden ist im Binsfeld ohne vorherige Anmeldung oder Hinterlegung der persönlichen Daten möglich. 
Das aktuell gültige Hygienekonzept des Landes RLP ist dabei jedoch unbedingt einzuhalten.


Binsfeld

Das Binsfeld liegt nördlich der Autobahn A 61 und besteht aus mehreren Baggerseen, die im Rahmen der Kiesgewinnung entstanden sind. Diese Seen sind teilweise in Privatbesitz und damit der Öffentlichkeit nicht oder nur teilweise zugänglich. Damit die Allgemeinheit überhaupt einen Baggersee nutzen kann (z. B. zum Baden, Schwimmen, Tauchen etc.) muss der so genannte Gemeingebrauch zugelassen werden. Geregelt wird dieser im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie dem Wassergesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
Nähere Informationen zum Gemeingebrauch können Sie nebenstehender Infobox entnehmen.

Zum Binsfeld gehören die nachfolgend aufgelisteten Seen, die einer unterschiedlichen Freizeitnutzung unterliegen. Näheres regelt die durch die SGD erlassene Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet „ Im Binsfeld“ (Gemeingebrauchsverordnung).

  1. Speyerlachsee
  2. Mondsee (privat)
  3. Sonnensee (privat und öffentlich)
  4. Biersiedersee (privat)
  5. Binsfeldsee
  6. Silbersee
  7. Gänsedrecksee
  8. Kuhuntersee

Hundestrand

Zu Beginn der Badesaison 2019 wurde im Binsfeld ein Hundestrand eingerichtet. Dieser befindet sich im Südosten des Binsfeldsees auf der Halbinsel zwischen Binsfeld- und Kuhuntersee.

Aber Achtung: Da sich das Binsfeld in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, besteht im gesamten Binsfeld Anleinpflicht. Hunde dürfen ausschließlich am Hundestrand ins Wasser gehen. An allen anderen Baggerseen/Badeseen des Binsfeldes ist dies nicht zulässig.

Bitte beachten Sie diesbezüglich die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Speyer

Tauchen im Binsfeld

Taucher nach dem Tauchgang
Taucher nach dem Tauchgang

Mit Erlass der neuen Gemeingebrauchsverordnung im Mai 2004 wurde die Freizeit-Nutzung der Binsfeldseen neu geregelt.  Dies betraf insbesondere das Tauchen mit technischem Gerät.

Im Kuhunter- und Gänsedrecksee wurde die maximale Anzahl von Tauchern auf 20 je Tag beschränkt. Das Tauchen ist außerdem rechtzeitig vor dem ersten Tauchgang bei der „Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine" anzumelden. Diese Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss der ortsansässigen Tauchvereine, die die Vergabe der Kontingente koordiniert. Hier erhält man auch nähere Informationen über das Anmelde- und Vergabeverfahren sowie freie Plätze und Termine.

Wichtig: Das Tauchen ist nur im Kuhunter- und Gänsedrecksee mit vorheriger Anmeldung bei der GST zulässig.

Neben einem Südeinstieg am Kuhuntersee in der Nähe der Gaststätte „Anglerstubb“ gibt es einen zweiten Einstieg am Nordwestufer des Gänsedrecksees. Beide Einstiege sind durch Schilder gekennzeichnet.

Steinhäuserwühlsee

Steinhäuserwühlsee
Luftbild Steinhäuserwühlsee

Der Steinhäuserwühlsee (ugs. "Bonnetweiher") ist zwar in Privatbesitz, doch wird dort ein entgeltlicher, öffentlicher Badestrand betrieben. Der See liegt am nördlichen Rand des Industriegebietes Ost und kann über die Straße "Am Rübsamenwühl" erreicht werden. Im Rahmen der Tiefenbaggerung, die seit 2012 abgeschlossen ist, wurde der Bonnetweiher mittels eines Durchstichs mit dem daneben liegenden Wammsee verbunden. Während auch für den Bonnetweiher der Gemeingebrauch zugelassen ist, gilt dies für den Wammsee nicht.

Durch die Grundwasserverunreinigung, ausgehend vom Industriegebiet Speyer-West, ist auch der Bonnetweiher betroffen. Weitere aktuelle Informationen hierüber finden Sie hier.

Untersagung Brunnennutzung