Nutzungshinweise


hier sollte ein Foto mit Blick in den Lesesaal zu sehen sein
Ausgabe eines Buchbandes


Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen abzusehen und uns Ihre Anfragen schriftlich per E-Mail zukommen zu lassen, damit wir sie zeitnah bearbeiten können.

Bitte beachten Sie für die Planung Ihrer Recherchen im Stadtarchiv unsere Archivsatzung und die folgenden Hinweise, die wir hier für Sie zusammengestellt haben. 

  • Lesesaal

    Es stehen ca. 8 Arbeitsplätze, Mikrofilmlesegerät,  Reprostativ und ein Benutzer-PC (für Recherchen in den Online-Findmitteln des Archivs sowie kostenfreien Zugriff auf Ancestry) zur Verfügung.

  • Anfertigung von Fotografien

    Das Fotografieren durch Benutzer mit eigener Kamera (ohne Blitz) ist mit Genehmigung des Aufsichtspersonals erlaubt, wenn dies ohne Gefährdung der Originale möglich ist und die Anzahl der Fotografien in einem vertretbaren Rahmen bleibt.

  • Personenstandsunterlagen

    Die im Stadtarchiv archivierten Personenstandsunterlagen können als "normales" Archivgut benutzt werden, wenn ein wissenschaftlicher Zweck oder anderes "berechtigtes Interesse" vorliegt. Ein berechtigtes Interesse wird i. d. R. dann angenommen, wenn die Nutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Unterrichtszwecken, zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher oder gewerblicher Belange sowie aus heimatkundlichem, orts- und familiengeschichtlichem Interesse begehrt wird.

    Grundsätzlich gilt jedoch auch bei Personenstandsunterlagen, dass schutzwürdige Belange betroffener oder dritter Personen zu wahren sind; dies kann ggf. auch zu einer Versagung oder Einschränkung einer Benutzungsgenehmigung führen.

    Für die sich anschließenden Unterlagen ist bis zum Ablauf entsprechender Fortführungsfristen (Geburten 110 Jahre, Heiraten 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) das Standesamt der Stadt Speyer zuständig.

    Die Benutzung der Personenstandsunterlagen erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Stadtarchivs oder im Rahmen einer schriftlichen Anfrage.
    Bei der Direktbenutzung ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Legitimationsmittels obligatorisch.
    Schriftliche Anfragen werden nur dann bearbeitet, wenn eine vollständige Postanschrift und eine amtliche Legitimation vorliegen oder wenn aus der Anfrage deren Berechtigung sonstwie ersichtlich ist.

    Gebühren werden lt. Archivsatzung im Fall eines größeren Verwaltungsaufwands insbesondere bei publizistischen, gewerblichen oder genealogischen Benutzungen/Anfragen erhoben.

    Eine Übersicht zu den im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen steht unter den Online-Findmitteln bereit (Bestand 34: GeburtenHeiraten Sterbefälle). Informationen zum neu eingerichteten Personenstandsarchiv bei der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz finden Sie hier. Dort werden mittelfristig Sicherungsregister und Zweitbücher der Stadt Speyer zur Benutzung zur Verfügung stehen.

  • Familienforschung

    Sie möchten im Stadtarchiv Speyer Nachforschungen zu Ihrer eigenen Familiengeschichte betreiben? Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten bei Ihrer Suche zur Verfügung. Für eine sorgfältige Planung und Vorbereitung Ihres Besuches bei uns möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zu denjenigen Beständen an die Hand geben, die Ihnen nützlich sein könnten.

    Auf dem Informationsblatt „Familienforschung Stadtarchiv Speyer“ finden Sie einen knappen Überblick über die wichtigsten familiengeschichtlichen Bestände, die Ihnen im archivrechtlichen Sinne uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein Teil ist mittlerweile sogar digitalisiert und online recherchierbar.

  • Haus- und Gebäudechroniken

    Auch beim Erstellen von Haus- und Gebäudechroniken sind wir Ihnen behilflich, soweit es uns möglich ist. Auf dem Informationsblatt „Erstellen von Haus- und Gebäudechroniken s“ind die wichtigsten Hinweise und Bestände (zum Teil auch online abrufbar) zusammengefasst, die Sie beim Erstellen von Haus- und Gebäudechroniken benötigen.

Von Februar bis Oktober 2014 wurden unsere älteren Personenstandsunterlagen digitalisiert. Es handelt sich um die folgenden Bücher:

  1. Bestand 34, Personenstandsregister, 1798 – 1918
           Heiratsregister
  2. Bestand 34, Personenstandsregister, 1798 - 1918
          Sterberegister
  3. Bestand 34, Personenstandsregister, 1798 – 1902
          Geburtsregister

Bei Bestand 4-21 wurden die Gesinderegister Männer 1875-1914 und die Gesinderegister Frauen 1875-1914 gleichfalls digitalisiert. Sämtliche Unterlagen sind seit November 2014 wieder im Stadtarchiv einsehbar. Die einzelnen Namen sind über das Portal Ancestry recherchierbar.