
Ambientetrautermine 2021
Im Jahr 2021 werden vorerst keine Trauungen in der Traukapelle im Adenauerpark sowie im Trauzimmer im Altpörtel angeboten werden können. Die Samstagstermine im Trausaal des Hist. Rathauses können Sie dem Infobrief des Standesamtes entnehmen.
Aktualisierte Informationen zu Trauerfeiern auf dem Speyerer Friedhof
Die aktuellen Regelungen für Trauerfeiern auf dem Speyerer Friedhof entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt. (Stand 2. Januar 2021)
Erreichbarkeit des Standesamtes
Wir weisen darauf hin, dass das Verwaltungsgebäude Große Himmelsgasse 10 derzeit verschlossen ist und nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden darf. Beim Betreten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Alle Kunden (privat, Bestattungsinstitute,...) müssen telefonisch oder per Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner einen Termin vereinbaren. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Urkunden sollen im Idealfall kontaktlos per Mail an urkunden@stadt-speyer.de beantragt werden. In dringenden Angelegenheiten kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.
Kirchenaustritte können nur persönlich vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung erklärt werden.
10.11.2020 Wiedereröffnung des Außenstelle des Speyerer Standesamtes im Diakonissen-Stiftungskrankenhaus
Es kehrt wieder ein Stück Normalität ein: Am Montag, 16. November 2020, öffnet das Standesamt Speyer nach seiner mehrmonatigen Pause, bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie sowie durch einen inzwischen behobenen Personalengpass, wieder seine Außenstelle im Diakonissen-Stiftungskrankenhaus. Montags und mittwochs zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 14 und 16 Uhr haben frischgebackene Eltern, deren Kind im Diakonissen-Stiftungskrankenhaus zur Welt kommt, dann wieder die Möglichkeit, die Geburt des Nachwuchses direkt vor Ort beurkunden zu lassen. Dieser besondere Service kommt vor allem den 80-85 Prozent der Eltern zugute, deren Kind zwar in Speyer zur Welt kommt, die ihren Wohnsitz aber nicht im Stadtgebiet haben. Sie sparen sich einen separaten Gang zum Standesamt und können die Geburtsurkunde, die unter anderem für die Beantragung von Eltern- und Kindergeld sowie zur Vorlage bei der Sozialversicherung zeitnah benötigt wird, direkt aus dem Krankenhaus mit nach Hause nehmen.
Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf dem Friedhof
Ab dem 21.09. werden die Grabmale auf dem Speyerer Friedhof auf ihre Standsicherheit geprüft. Diese Prüfung dient dem Schutz aller Friedhofsbesucher und wird einmal jährlich durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt nach den Vorgaben der Gartenbauberufsgenossenschaft (gesetzlicher Unfallversicherungsträger). Die Bekanntmachung des Friedhofs können Sie hier nachlesen.
Längere Bearbeitungszeit bei Geburtsbeurkundungen
Liebe frischgebackene Eltern,
wir bitten um Verständnis, dass aufgrund von Personalmangel und der derzeitigen Coronalage es zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Geburtsbeurkundung kommen kann.
Von Nachfrageanrufen oder -mails bitten wir abzusehen. Das Geburtenregister des Standesamtes wird Sie über fehlende Unterlagen informieren und die Geburtsbeurkundung so schnell wie möglich vornehmen.
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, die bei der Geburt im Krankenhaus ausgehändigte Geburtsanzeige n i c h t mit nach Hause zu nehmen!
Neue Hochzeitsbroschüre
Das Standesamt hat die neue Hochzeitsbroschüre "Traut Euch in Speyer" veröffentlicht. Sie liegt in gedruckter Form im Standesamt und der Tourist-Info aus.
Kabinett beschließt Entwurf: Dritte Geschlechtsoption kommt
Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.
Vornamensortierung
Mit einer Änderung im Personenstandsgesetz (§ 45 a) ist seit 01.11.2018 die Abgabe einer sog. Sortiererklärung über die Reihenfolge der Vornamen für dt. Staatsangehörige beim Wohnsitzstandesamt bzw. dem Geburtsstandesamt möglich.
Durch eine zu beurkundende Erklärung können Kinder ab 14 Jahren, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, bzw. die Namensträger selbst, die Reihenfolge von mehreren Vornamen ändern.
Eine Änderung der Schreibweise, Hinzufügungen, Weglassen von Namen oder Namensteilen, Bindestrichen, Buchstaben o.ä. ist über diese Sortiererklärung nicht möglich.
So kann z.B. aus „Karl Friedrich Gustav Heinrich Egon“ die neue Sortierung dann „Heinrich Gustav Karl Egon Friedrich“ lauten.
Oder aber auch aus „Julia Marie Jaqueline“ der neue Name „Marie Jaqueline Julia“ gemacht werden. Nicht jedoch aus „Hans-Peter Günther“ der „Hans Peter Günter“. Dies wäre nur öffentlich-rechtlich im Rahmen einer behördlichen Namensänderung möglich.
Mitzubringen sind neben dem Personalausweis noch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Vereinbaren Sie hierzu bitte immer einen Termin mit unserer Standesbeamtin, Julia Slouma, Tel. 14 25 01 oder per mail: julia.slouma@stadt-speyer.de.
Die Gebühr für die zu beurkundende Erklärung beträgt 24 €, eine etwaige Bescheinigung des Geburtenregisters hierüber weitere 12 € ebenso wie eine neue Geburtsurkunde (sofern wir das Geburtenregister führen).