Waisenhausstiftung


Stiftungszweck ist die Verwendung von Stiftungserträgnissen als Beitrag zu den Kosten insbesondere der Unterbringung von Waisen, die durch das Jugendamt der Stadt Speyer betreut werden, darüber hinaus die Unterstützung von bedürftigen Kindern in den städtischen Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten. Die Stiftung kann sich an der Finanzierung von Einrichtungen beteiligen, die der Behebung besonderer Schwierigkeiten der Kinderbetreuung dienen (z.B. Problemgebiete, Sozialwaisen und ähnliches). 

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Die durch die Stiftung begünstigten Personen haben gegenüber der Stiftung keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, die sich aus dem Stiftungszweck ergeben.