Kulturförderung


Ab dem Jahr 2021 gilt ein zweisäuliges Fördermodell, bestehend aus einer Basisförderung sowie einer Projektförderung. Alle wichtigen Informationen über die Förderberechtigung, das Antrags- und Auszahlungsverfahren können den Richtlinien entnommen werden:  

Kulturförderung 2023

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 2.11.2022 über die Verteilung der Kulturfördermittel 2023, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, beraten.
Für die Basisförderung sind insgesamt 24 Anträge fristgerecht eingegangen. Allen kulturellen Vereinigungen wurde der Zuschuss zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebskosten bewilligt. 
Für die Projektförderung sind insgesamt 14 Anträge fristgerecht eingegangen. Alle Projekte wurden mit der Bewilligung eines Zuschusses ermöglicht.

Für die Auszahlung der Projektfördermittel ist die Vorlage des nachfolgenden Verwendungsnachweises bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Projekts erforderlich:

Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare, welche Sie mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen und direkt ausfüllen können.

Kulturförderung 2024

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 7.11.2023, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, über die Verteilung der Kulturfördermittel 2024 beraten, wobei die eingeplanten Mittel nicht vollständig ausgeschöpft wurden.

Nachdem die Stadt Speyer den Haushalt für das Jahr 2024 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt bekommen hat, werden die verbliebenen Mittel ausnahmsweise in einer zweiten Förderrunde verteilt.

Dazu wird das Bewerbungsverfahren nochmals geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge für beide Förderarten bis spätestens 1. April 2024 beim Kulturbüro der Stadt Speyer eingereicht werden müssen.

Anträge für beide Förderarten können nur mittels der bereitgestellten Formulare gestellt werden:

Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare, welche Sie mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen und direkt ausfüllen können.