
Name
Nr. 077 „Bauschuttrecyclinganlage Speyer“
Anlass / Ziel
Planungsziel und -anlass ist der Fortbestand der Bauschuttrecyclinganlage Speyer (BRS) am bestehenden Standort in Speyer.
Die Stadt Speyer sieht es als sinnvoll und erforderlich an, die BRS weiterhin innerhalb der Gemarkung zu halten. Die Wiederverwendung von Materialien, welche zur Reduzierung der sog. „Grauen Energie“ und zur Schonung von Deponieraum beiträgt, wird als erstrebenswert betrachtet und ist abfall- sowie bodenschutzrechtlich geboten. Weiterhin sind die Fläche und der Betrieb an der vorhandenen Stelle bereits etabliert.
Der Standort der BRS hat eine überregionale Bedeutung, denn es gibt nur wenige stationäre Bauschuttrecyclinganlagen, welche seitens der Bürgerschaft für geringere Mengen an Materialien genutzt werden können. Andernorts handelt es sich meist um mobile Anlagen, welche in einem Zusammenhang mit einem größeren Abriss o.ä. stehen.
Wesentliche Inhalte
Die bestehende Nutzung der BRS soll in ihrem bisherigen Umfang planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll auch der bestehende Richtfunkmast der Telekom durch diesen Bebauungsplan in den Bebauungsplan festgesetzt werden. Hierzu werden im Bebauungsplan grundsätzliche Regelungen getroffen, wie die überbaubare Grundstücksfläche, Grundflächenzahl, Gebäudehöhe, Grünflächen/Entwässerung sowie die Erschließung.
Weiterhin wird auf einer externen Fläche, unweit westlich der Bauschuttrecyclinganlage, welche eine Waldfläche umfasst, der Ausgleich für das Vorhaben in die Planungen mit aufgenommen.
Verfahrensstand
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Offenlagezeitraum und weitere Angaben
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 077 „Bauschuttrecyclinganlagen Speyer“ und der örtlichen Bauvorschriften wird mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den weiteren Fachgutachten und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
27. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026
im Internet auf der Webseite der Stadt Speyer über den Pfad
https://www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/
veröffentlicht.
Ebenso kann der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB im Internet auf der Webseite der Stadt Speyer über den Pfad
https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/amtsblatt/
eingesehen werden.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch an der Informationstafel im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100 sowie beim Stadtplanungsamt, 3. Obergeschoss, während der Dienststunden (dienstags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr sowie montags und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) und nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Auskünfte
Während der Auslegungsfrist stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes zu den oben genannten Dienstzeiten im Stadthaus, 3. Obergeschoss, für Auskünfte zur Verfügung.
Anschrift:
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung 520 Stadtplanung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Auch
- telefonisch unter 06232-142408,
- der E-Mail-Adresse stadtplanung@stadt-speyer.de,
- oder postalisch unter der oben genannten Adresse können Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet werden.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; dies kann direkt über das Online-Formular unter der Adresse
https://www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/
oder per E-Mail an die oben genannte Adresse geschehen.
- Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post an die oben genannte Adresse übermittelt werden.
- Stellungnahmen können auch nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 3 Abs. 2 S.4, 2 HS in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Siehe auch Webseite der Stadt Speyer, Rubrik Datenschutz Informationen nach Art. 13 DSGVO | Stadt Speyer. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt.
Vorhandene Unterlagen
Bitte beachten Sie die innerhalb der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt enthaltenen Hinweise.


