Brandschutzdienststelle

  • Leistungsbeschreibung

    Die Brandschutzdienststelle der Stadtverwaltung Speyer übernimmt verschiedene Aufgaben, um die Gefahr eines Brandes bzw. dessen Folgen zu minimieren.

    Die Brandschutzdienststelle wird im Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten wie bspw. Kitas, Industriebauten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, usw. oder bei Abweichungen /Erleichterungen welche die Vorgaben der Landesbauordnung und der Sonderbauvorschriften betreffen, beteiligt. Die Brandschutzdienststelle prüft die Belange des Brandschutzes und teilt in einer Stellungnahme dies der Bauaufsicht mit.

    Die Brandschutzdienststelle empfiehlt bereits in der Erstellungsphase eine erste Abstimmung zwischen der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser bzw. der Fachplanerin oder der Fachplanerin, der Prüfingenieurin/Prüfsachverständige oder dem Fachplaner, dem Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz und der Brandschutzdienststelle durchzuführen.  


    Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen. Hier werden bauliche Anlagen, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder davon im Fall eines Brandes, einer Explosion oder eines anderen Schadensereignisses eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte ausgehen würde, in regelmäßigen Zeitabständen bzgl. der Brandsicherheit überprüft.

    Daneben steht die Brandschutzdienststelle allen Bürgerinnen und Bürgern, sowie Firmen und Fachplanern für Fragen rund um den Brandschutz innerhalb der Stadt Speyer zur Verfügung.