Aktuelle Informationen zum Coronavirus


Darstellung eines Virus


Mehrsprachiges Informationsmaterial der Bundesregierung zum Coronavirus finden Sie hier.

Fallzahlen 

Die tagesaktuellen Meldedaten zu den Corona-Fällen in Speyer können der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz entnommen werden: www.lua.rlp.de.

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:

Seit dem 3. April 2022 sind die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz entfallen. Auch wird es zunächst keine Hotspot-Regelung mehr geben. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt. Sich selbst und andere zu schützen bleibt sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.
Hier kann detailliert nachgelesen werden, für wen und wo die Masken- und Testpflicht gelten und wie diese erfüllt werden können.
Alle Bestimmungen zu Quarantäne und Einreise sind ebenfalls auf der Seite des Landes abrufbar.


Bürgertelefon und wichtige Kontaktadressen

Für alle nicht-medizinischen Fragen, die Ihnen unsere Homepage nicht beantwortet, steht Ihnen unser Bürgertelefon gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist es unter 06232 - 141312  von Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr.

Zudem finden unter Kontaktadressen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Speyer eine Übersicht mit Beratungs- und Hilfsangeboten für Schwangere, Eltern und Familien sowie für Unternehmen. Ältere Personen können sich bei Fragen oder Probleme an das städtische Seniorenbüro wenden.


Corona-Schutzimpfungen in Speyer

Die Kommunale Impfstelle hat wie alle Impfzentren in Rheinland-Pfalz zum Jahresende ihren Betrieb eingestellt. Corona-Schutzimpfungen werden weiterhin von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie einigen Apotheken vorgenommen.
Informationen zu aktuellen Alternativangeboten wie dem Impfbus oder mobilen Impfteams in Speyer finden Sie hier.

Stand: 01.01.2023


Testangebote - Testen für alle

Laut der aktuellen Testverordnung des Bundes haben alle asymptomatischen Personen Anspruch, sich regelmäßig kostenfrei mittels PoC-Antigen-Test auf das Coronavirus testen zu lassen. Alle Informationen hierzu finden Sie unter Testen rlp.de.


Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer*innen

Die Einreiseregelungen beruhen auf der Corona-Einreiseverordnung des Bundes. Nähere Informationen zur Anmeldepflicht, Quarantänepflicht und Nachweispflicht erhalten Sie auf der  Seite des Bundesgesundheitsministeriums.


Pressemeldungen zum Thema Corona:


Pressemeldungen aus dem Jahr 2022:

  • 18.01.2023 Impfbus macht in Speyer Station

    Auch nach der landesweiten Schließung der Impfzentren stellt das Land Rheinland-Pfalz Impfangebote zur Verfügung. Für Speyer sind im ersten Quartal 2023 zwei Impfbus-Aktionen vorgesehen.

    Am Montag, 23. Januar sowie am Donnerstag, 9. Februar 2023 können von 10 bis 17 Uhr im Kleinen Saal der Stadthalle (Obere Langgasse 36) alle Bürger*innen kostenlos eine Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung erhalten.              
    Für Jugendliche ab 12 Jahren ist dies in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person und für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mit einer schriftlichen Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person möglich.
    Impfwillige sollten ihren Personalausweis und, sofern vorhanden, ihren Impfausweis mitbringen.
    Der Kleine Saal in der Stadthalle ist barrierefrei zugänglich.

    Corona-Schutzimpfungen werden weiterhin von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie einigen Apotheken vorgenommen. Informationen zu ergänzenden Impfangeboten in Rheinland-Pfalz bzw. Speyer sind unter www.impfen.rlp.de/de/impfangebote bzw. www.speyer.de/impfaktionen-speyer abrufbar.

  • 30.09.2022 34. CoBeLVO tritt am 1. Oktober in Kraft – BA.1 und BA.4-5 Impfstoff in Speyerer Impfstelle      verfügbar

    Zum 1. Oktober 2022 wird die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten.  
    Mit der 34. CoBeLVO werden die landesrechtlichen Regelungen an das Bundes-Infektionsschutzgesetz angepasst.        
    Im Wesentlichen werden die aktuellen Regelungen fortgeführt und die Test- und Maskenpflicht als zentrale Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung in ausgewählten Bereichen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder beispielsweise im Personennah- oder fernverkehr beibehalten.

    „Auch wenn die Ausgangslage gegenüber den beiden vergangenen Jahren eine sehr viel bessere ist, werden die Infektionszahlen in den Herbst- und Wintermonaten wieder steigen. Insbesondere vulnerable Personengruppen gilt es zu schützen, weshalb ich nur appellieren kann, die Corona-Schutzimpfung vor Beginn der kalten Jahreszeit aufzufrischen. Die ersten Impfstoffe, die auch vor einer Infektion mit den Omikron-Varianten schützen, sind inzwischen zugelassen. Im Vergleich zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen können sie gegenüber den Omikron-Varianten eine verbesserte Antikörperantwort und gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen“, ruft Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler dazu auf, sich und andere mit einer Booster-Impfung zu schützen.

    Die STIKO empfiehlt ab 12 Jahren grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff (BA.1 und BA. 4-5). Eine vierte Impfung wird bestimmten Personengruppen wie Personen ab 60 Jahren oder mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe empfohlen.

    Als vollständig geimpft gelten ab dem 1. Oktober 2022 nur Personen, die drei Impfungen erhalten haben.

    Corona-Schutzimpfungen werden weiterhin in der Kommunalen Impfstelle der Stadt Speyer in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Speyer in der Spitalgasse 1 verimpft.

    Es sind Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Für die Impfungen stehen die Vakzine von BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung. Neben dem BioNTech BA.1 Impfstoff ist seit dem 22. September 2022 auch der BA.4-5 Impfstoff in der Speyerer Impfstelle verfügbar.

    Eine Impfung ist derzeit ohne Termin möglich, allerdings wird empfohlen, sich bereits jetzt unter www.impfen.rlp.de zu registrieren, um eine besserer Planbarkeit zu gewährleisten.

    Weitere Informationen zu den Corona-Schutzimpfungen in der Kommunalen Impfstelle sowie die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung sind unter www.speyer.de/corona abrufbar.

    Die Regelungen im Überblick finden sich auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de

  • 13.07.2022 Drive-In und Walk-In Teststelle am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus

    Die Drive-in Teststelle in Speyer befindet sich ab Freitag, 15. Juli 2022 nicht mehr auf dem Parkplatz Am Neuen Rheinhafen 4 (Bademaxx), sondern zieht auf das Gelände des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses Speyer in der Paul-Eggel-Straße 33.      

    Bereits am Donnerstag, 14. Juli 2022 beginnt der Umzug des Testzentrums, sodass an diesem Tag am alten wie am neuen Standort Testungen durchgeführt werden, bevor der Testbetrieb ab dem 15. Juli allein auf dem Krankenhaus-Gelände stattfindet. 

    Die Öffnungszeiten sind montags bis samstags von 7 bis 21 Uhr sowie sonntags von 8 bis 21 Uhr.

    Das Testzentrum für Autofahrer*innen sowie Fußgänger*innen ist durch die Haupteinfahrt zum Krankenhaus erreichbar und befindet sich auf dem neu geschaffenen Parkplatz links des Haupteingangs. Dank der Zusammenarbeit zwischen der Teststelle von Betreiber Frank Riffelmacher und dem Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus haben auch Patienten und Besuchende eine schnelle, direkte Möglichkeit zur Testung auf das Coronavirus.         

    Neben PoC-Antigen-Schnelltests werden auch PCR-Testungen angeboten.

    Seit dem 30. Juni 2022 gilt eine neue Corona-Testverordnung des Bundes über kostenfreie Testungen für bestimmte Personengruppen oder Testungen mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro.
    Die dazugehörigen Regelungen stehen ebenso wie die Vorlage zur Selbstauskunft über die Inanspruchnahme von Testungen auf der Homepage der Stadt Speyer zum Download zur Verfügung: www.speyer.de/schnelltests.

  • 24.05.2022 Aufhebung der Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden

    Die Stadtverwaltung informiert, dass mit dem Ablaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 die Maskenpflicht in den städtischen Dienstgebäuden aufgehoben wird.

    Ab Donnerstag, 26. Mai 2022 ist damit das Tragen einer medizinischen Maske beim Betreten der Verwaltungsgebäude weder für die Mitarbeitenden noch für die Besucher*innen verpflichtend. Allerdings empfiehlt die Stadtverwaltung, auch weiterhin eine Maske in geschlossenen Räumen zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

  • 13.04.2022 Kommunale Impfstelle zieht um – Karfreitag und Karsamstag geschlossen

    Wie bereits angekündigt, wird die von Stadt und DRK Speyer betriebene kommunale Impfstelle in der Stadthalle aufgrund der zuletzt geringen Nachfrage geschlossen und dort zum letzten Mal am Samstag, 23. April 2022 geimpft.
    In kleinerem Rahmen wird ab Dienstag, 26. April 2022 im ehemaligen Stiftungskrankenhaus (Spitalgasse 1) geimpft.

    Impfwillige können sich weiterhin dienstags bis samstags jeweils zwischen 9 und 16 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen.

    Impfwillige, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden möchten oder einen individuellen Termin bevorzugen, können sich nach wie vor unter www.impftermin.rlp.de jederzeit für einen Termin in der kommunalen Impfstelle registrieren.

    Es sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen möglich. Für die Impfungen stehen die Vakzine von BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung. Der Impfstoff von Johnson & Johnson wird nicht mehr verabreicht.

    An Karfreitag, 15. April und Karsamstag, 16. April 2022 ist die Impfstelle geschlossen.

  • 06.04.2022 Maskenpflicht in städtischen Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen – Öffnungszeiten zu Ostern

    Maskenpflicht in städtischen Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen bleibt bestehen

    Die Stadtverwaltung informiert, dass die Maskenpflicht in den städtischen Ausstellungsräumen Purrmann-Haus und Kulturhof Flachsgasse sowie in den städtischen Veranstaltungsräumen Stadthalle, Alter Stadtsaal und Historischer Ratssaal im Rahmen des Hausrechts bis auf Weiteres aufrechterhalten wird. Sobald ein fester Sitzplatz eingenommen wird, entfällt die Maskenpflicht.

    Öffnungszeiten zu Ostern im Kulturhof Flachsgasse und im Purrmann-Haus

    Über die Osterfeiertage haben die städtischen Kultureinrichtungen wie folgt geöffnet:

    Der Kulturhof Flachsgasse hat von Gründonnerstag bis Ostersonntag regulär von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Am Ostermontag ist die Galerie geschlossen.        
    Zu sehen sind die Ausstellungen Felice Nittolo: Memorie preziose - Kostbare Erinnerungen in der Städtischen Galerie sowie Arvid Boecker – Anne Haring: Silent Field in den Räumen des Kunstvereins.

    Das Purrmann-Haus hat am Karfreitag von 11 bis 13 Uhr und am Ostersamstag von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Ostersonntag und Ostermontag ist das Museum geschlossen. 

  • 01.04.2022 Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden bleibt bestehen

    Die Stadtverwaltung informiert, dass sie die Maskenpflicht in ihren Dienstgebäuden und bei kommunalen Gremiensitzungen im Rahmen ihres Hausrechts sowohl für Mitarbeitende und Gremienmitglieder als auch für Besucher*innen bis auf Weiteres aufrecht erhalten wird. Die Notwendigkeit der Maßnahme wird fortlaufend geprüft und neu bewertet.  

  • 09.02.2022 Familienimpftage in der Stadthalle – Impfungen für Kinder

    Um auch über die Impfaktionen für Kinder und Jugendliche an den beiden vergangenen Samstagen hinaus niedrigschwellige Impfangebote für verschiedene Altersgruppen zu schaffen, bieten die Stadt Speyer und das DRK in der kommunalen Impfstelle ab dem 12. Februar 2022 jeden Samstag einen Familienimpftag an.        
    Von 9 bis 16 Uhr können Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren samstags ohne vorherige Terminvereinbarung in die Stadthalle kommen und sich impfen lassen.

    Eine Terminvereinbarung ist damit wie bereits in der vergangenen Woche an keinem der Öffnungstage (dienstags bis samstags von 9 bis 16 Uhr) nötig.      
    Impfwillige, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden möchten oder einen individuellen Termin bevorzugen, können sich aber nach wie vor unter www.impftermin.rlp.de jederzeit für einen Termin in der kommunalen Impfstelle registrieren.

    Darüber hinaus ist für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ab dem 11. Februar 2022 in der Impfstelle freitags ein Zeitfenster von 14 bis 16 Uhr vorgesehen. Bei Bedarf kann ein entsprechender Termin über das Buchungsportal des Landes reserviert werden.
    Vor Ort gibt es die Möglichkeit einer ärztlichen Aufklärung und die Beantwortung von Fragen.

    Impfwillige sollten ein gültiges Ausweisdokument (bei Impfung des Kindes genügt ein Ausweisdokument des begleitenden Sorgeberechtigten) und, falls vorhanden, den Impfpass sowie die Krankenversicherungskarte (des Kindes) mitbringen.

    Es sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen möglich. Zur Verfügung stehen die Vakzine Johnson & Johnson, BioNTech und Moderna. Personen unter 30 Jahren erhalten grundsätzlich den Impfstoff von BioNTech, Personen über 30 Jahren Moderna. Sofern gewünscht, können auch unter 30-Jährige nach einer vorherigen Aufklärung durch den anwesenden Arzt mit Moderna geimpft werden.

  • 31.01.2022 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

    Was ist neu ab dem 31. Januar 2022?

    Pflicht zur Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen
    Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2G+-Regelungen wird mit der neuen Verordnung ab Montag grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung verzichtet. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger z.B. aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht. Die Kontaktnachverfolgung wird daher priorisiert in den Bereichen stattfinden, in denen Kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Die Pflicht zur Kontakterfassung gilt somit ab sofort nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen.
    Allen Personen, die an Ansammlungen oder Zusammenkünften teilnehmen, wird jedoch die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung dringend empfohlen.

    Testung an Schulen
    Die anlasslose Testung in Schulen erfolgt nun dreimal, statt bisher zweimal, wöchentlich.

    Veranstaltungen
    Bei Veranstaltungen entfällt das Kriterium der Überregionalität. Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungsorten mit fester Bestuhlung) bzw. 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden.

  • 28.01.2022 Freies Impfen in der Stadthalle dienstags bis samstags

    Die Stadtverwaltung informiert, dass das freie Impfen in der von Stadt und DRK Speyer betriebenen kommunalen Impfstelle in der Stadthalle vorerst auch unter der Woche angeboten wird.
    Das zunächst für den Zeitraum vom 25. bis 29. Januar 2022 angekündigte offene Impfangebot wird demnach weitergeführt, sodass Impfwillige dienstags bis samstags jeweils zwischen 9 und 16 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen und sich impfen lassen.

    Impfwillige, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden möchten oder einen individuellen Termin bevorzugen, können sich nach wie vor unter www.impftermin.rlp.de jederzeit für einen Termin in der kommunalen Impfstelle registrieren.

    Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis und, wenn möglich, die Krankenversicherungskarte sowie der Impfpass. Es sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen möglich.
    Zur Verfügung stehen die Vakzine von BioNTech und Moderna. Personen unter 30 Jahren erhalten grundsätzlich den Impfstoff von BioNTech, Personen über 30 Jahren Moderna. Sofern gewünscht können auch unter 30-Jährige nach einer vorherigen Aufklärung durch den anwesenden Arzt mit Moderna geimpft werden.

  • 26.01.2022 Niedrigschwelliges Impfangebot für Kinder und Jugendliche in der Stadthalle

    In der von Stadt und DRK betriebenen kommunalen Impfstelle werden an den kommenden beiden Samstagen, am 29. Januar sowie am 5. Februar 2022, Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 17 Jahren angeboten.          
    Von 9.00 bis 12.00 Uhr können sich an den beiden Tagen unter 18-Jährige mit Einverständnis der Sorgeberechtigten mit dem Vakzin von BioNTech in der Stadthalle impfen lassen.        
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist analog zum offenen Impfen, das wie üblich auch an diesen Samstagen von 9.00 bis 16.00 Uhr angeboten wird, nicht notwendig.

    „Die Omikron-Variante breitet sich leider rasend schnell aus, gerade auch bei den Jüngeren, von denen so viele noch nicht immunisiert sind. Insbesondere vor diesem Hintergrund wollen viele Eltern ihre Kinder schützen und diesem Wunsch möchten wir Rechnung tragen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die Entscheidung für ein niedrigschwelliges Impfangebot in dieser Altersgruppe und verweist darauf, dass durch die Impfung von jungen Menschen auch für Familienmitglieder das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs verringert wird.

    „Für viele ist die Impfung des eigenen Kindes ein sensibles Thema. Wir möchten daher eine bestmögliche Begleitung sicherstellen, die die Bedürfnisse von Kindern und Eltern berücksichtigt. Deshalb ist vor Ort selbstverständlich eine entsprechende Aufklärung und die Beantwortung von Fragen durch Ärztinnen und Ärzte gegeben“, so die Stadtchefin.   
    Die Beratung vor Ort kann nach Bedarf auch zusätzlich zum Gespräch mit der niedergelassenen Kinderärztin oder dem Kinderarzt in Anspruch genommen werden.

    Die Immunisierung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ist entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) insbesondere bei Vorerkrankungen vorgesehen. Auf Wunsch von Kind und Eltern kann die Impfung aber auch ohne Vorerkrankung und nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch erfolgen. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt die STIKO uneingeschränkt eine Impfung mit dem Vakzin von BioNTech.

    „Wir sehen aktuell sehr viele Ausbrüche in Kitas und Schulen, die aus pädagogischen Gründen und im Sinne von Kindern und Familien geöffnet bleiben sollen. Das heißt für uns: Wir müssen für Kinder eine weitestgehend sichere Umgebung schaffen. Durch Hygienemaßnahmen und durch die Möglichkeit der Impfung, die derzeit das Mittel der Wahl ist“, stellt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs klar.

    Kinder ab sieben Jahren sollten wie in allen öffentlichen Räumen auch in der Impfstelle eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske tragen. Zur Impfung mitzubringen sind ein Ausweisdokument eine*r Sorgeberechtigten, die Krankenversicherungskarte sowie, wenn möglich bzw. vorhanden, ein Ausweisdokument des Kindes (z.B. Kinderausweis, Geburtsurkunde) und der Impfpass.

    Kindern, die sich und andere mit einer Impfung vor Corona schützen, überreichen die Mitarbeiter*innen der Impfstelle eine Urkunde, die die besondere Tapferkeit bescheinigt.

  • 21.01.2022 Freies Impfen in der kommunalen Impfstelle

    Die Stadtverwaltung informiert, dass es in der von Stadt und DRK Speyer betriebenen kommunalen Impfstelle in der Stadthalle in der kommenden Woche von Dienstag, 25. Januar bis Samstag, 29. Januar 2022 ein offenes Impfangebot geben wird. Impfwillige können an diesen Tagen jeweils zwischen 9 und 16 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen und sich impfen lassen. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Impfpass. Es sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen möglich.

    Zur Verfügung stehen die Vakzine von BioNTech und Moderna. Personen unter 30 Jahren erhalten grundsätzlich den Impfstoff von BioNTech, Personen über 30 Jahren Moderna. Sofern gewünscht können auch unter 30-Jährige nach einer vorherigen Aufklärung durch den anwesenden Arzt mit Moderna geimpft werden.

    Impfwillige, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden möchten oder einen individuellen Termin bevorzugen, können sich unter www.impftermin.rlp.de jederzeit für einen Termin in der kommunalen Impfstelle registrieren.

    Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass sich das Schnelltestzentrum des DRK Speyer nach wie vor in den bekannten Räumlichkeiten im ehemaligen Stiftungskrankenhaus befindet und vom Umzug der Impfstelle in die Stadthalle nicht betroffen war.

  • 03.01.2022 Verlängerung der Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen

    Die Stadt Speyer verlängert die Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet Speyer. Demnach wird die für Montag, 10. Januar 2022 nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung sowie jede weitere thematisch vergleichbare Ersatzversammlung zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ in der Zeit vom 4. Januar bis 9. Januar 2022 in Speyer ganztägig untersagt.

    Der Wortlaut der Verfügung samt Begründung findet sich hier.