Großraum- und Schwertransport Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn- die Ladung oder
- die Abmessungen,
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerGebührenverzeichnis für Erlaubnisse gemäß § 29 sowie § 22 StVO
(Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigungen
gemäß § 46 StVO ab 02.01.2004, geändert am 15.10.2007ohne Anhörverfahren
mit Anhörverfahren
Einzelerlaubnis
Einzelerlaubnis
Einzelerlaubnisbis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t50 Euro
75 Euro
125 Euro75 Euro
100 Euro
150 EuroDauererlaubnis
bis 1 Jahr
bis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t
(für Bagger u.ä. 20 km/h)
200 Euro
225 Euro
250 Euro
150 Euro
250 Euro
275 Euro
300 Euro
200 EuroDauererlaubnis
bis 2 Jahren
bis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t
(für Bagger u.ä. 20 km/h)
400 Euro
450 Euro
500 Euro
300 Euro
450 Euro
500 Euro
550 Euro
400 EuroDauererlaubnis
bis 3 Jahren
bis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t
(für Bagger u.ä. 20 km/h)
600 Euro
650 Euro
700 Euro
450 Euro
650 Euro
700 Euro
750 Euro
600 Eurostreckenbezogene
Dauererlaubnis:
für 1 Jahr
für 2 Jahre
für 3 Jahre
bis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t
bis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t
bis 40,99 t
von 41 bis 59,99 t
ab 60 t
125 Euro
150 Euro
200 Euro
225 Euro
250 Euro
300 Euro
325 Euro
350 Euro
400 Euro
150 Euro
175 Euro
225 Euro
250 Euro
275 Euro
325 Euro
350 Euro
375 Euro
425 EuroWelche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: NeinOnline-Dienste vorhanden: Ja