Plakatierungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

    Folgendes gilt es zu beachten:

    • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
      • Laternenmasten,
      • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
      • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
    • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
    • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
    • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.

    Sie beträgt derzeit:

    3

    Werbung

    3.1

    Plakatständer für Speyerer Vereine
    bis 30 Stück


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.2

    Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.3

    Plakatständer pro Stück

    täglich

    entfällt

    1,50 €

    3.4

    Großwerbetafeln pro Stück

    täglich

    entfällt

    3,00 €

    3.5

    Verteilen von Handzetteln

    täglich

    35,00 €

    35,00 €

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Link zur Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer:

    https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/2.4.12-sondernutzung-2017.pdf?cid=86j 

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:

    Plakatierung


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Zuständige Abteilungen