Werkstattkarte ersetzen wegen Verlust

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.
    Die Werkstattkarte wird von den Fachkräften der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt
    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahr sein.
    Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt. Sie können einen Ersatz bei Kartenverlust Ihrer Werkstattkarte beantragen.
    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur im Besitz 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle | Stadt Speyer 

  • Teaser

    Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.

  • Verfahrensablauf

    • Den Antrag zum Ersatz Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
      • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
      • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prü-fen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
    • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

    Hinweis:

    • Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
    • Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

  • Voraussetzungen

    Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos
    • Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
    • Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
    • Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    • Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
    • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
    • Ggf. Verlustmeldung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart: variabel
    Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 50 Euro
    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsfrist: 7 Werktage

  • Bearbeitungsdauer

    5 Werktage

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Bei jedem Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Verlust hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist.
    • Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft (Techniker:in) zu unterzeichnen.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

Zuständige Abteilungen