Jugendschöffenwahl

  • Leistungsbeschreibung

    Im ersten Halbjahr 2028 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2029 bis 2034 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Speyer und am Landgericht Frankenthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt Speyer muss 32 Personen als Jugendschöffen vorschlagen, davon 16 Frauen und 16 Männer. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2028 die Haupt- und Ersatzschöffen. 


    Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Speyer wohnen und am 1.1.2029 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.


    Bewerbungen sind bis 21. Mai 2028 an das Jugendamt der Stadt Speyer, Johannesstraße 22a, 67346 Speyer, zu richten. Ein Bewerbungsvordruck kann auf nachfolgend heruntergeladen werden.