Gewerbeuntersagung
Leistungsbeschreibung
Unter Umständen ist es erforderlich, dass die Stadtverwaltung als Gewerbebehörde rechtliche Schritte gegen Handwerks- und Gewerbetreibende in ihrem Zuständigkeitsbereich einleitet, wenn für diesen Betrieb die notwendigen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, weil der/die Betriebsinhaber(in) nicht die notwendigen Qualifikationen besitzt, erhebliche finanzielle Außenstände (auch steuerlich) hat oder sonstige Gründe gegen einen Weiterbetrieb sprechen.
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung (siehe auch Hinweise unter "Gewerbeanmeldung")
- Handwerksordnung
- Zivilrecht (BGB)
- Strafrecht (StGB)