Einführung der Zweitwohnungssteuer


Angebotsberechnung


Mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer verfolgt die Stadt Speyer das Ziel, die finanzielle Belastung durch Nebenwohnsitze gerechter zu verteilen. Auch Personen mit Zweitwohnsitz nutzen die städtische Infrastruktur, werden jedoch im kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt. Die Steuer leistet daher einen Beitrag dazu, diesen Aufwand auszugleichen und die kommunalen Finanzen zu stärken. Zugleich kann sie einen Anreiz schaffen, den Hauptwohnsitz nach Speyer zu verlegen.

In den kommenden Wochen wird die Steuerverwaltung rund 1.250 Personen mit Nebenwohnsitz in Speyer anschreiben und zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung auffordern. Die Abgabe ist sowohl online als auch in Papierform möglich. Dem Schreiben werden das entsprechende Formular sowie ein Informationsblatt beigefügt, das einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt.

Ob im Einzelfall eine Steuerpflicht besteht, wird nach Prüfung der eingereichten Erklärung festgestellt.

Weiterführende Informationen zur Zweitwohnungssteuer sowie die vollständige Satzung sind auf der Internetseite der Stadt Speyer abrufbar: www.speyer.de/zweitwohnungssteuer.

Für Rückfragen steht das Team der Steuerverwaltung telefonisch unter 06232 14 2216 oder per Mail unter steuerverwaltung@stadt-speyer.de zur Verfügung.


Medieninformation der Stadt Speyer vom 16. April 2026