Wahl zur/zum Oberbürgermeister/in der Stadt Speyer


Das Wahlbüro im Erdgeschoss des Historischen Rathauses


Allgemeines

Rund 36.000 Speyerer Bürgerinnen und Bürger sind zur Wahl aufgerufen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlberechtigt für die Wahl zur/zum Oberbürgermeister/in in Speyer sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben (Eintrag im Wählerverzeichnis) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hinweise:

Urnenwahl

Am Sonntag, 06. September sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bitte legen Sie bei der Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Eine Übersichtsliste der Urnenwahllokale finden Sie hier.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit aber nur Gebrauch, wenn es gar nicht anders geht. Der Service vor Ort bindet wertvolle Arbeitskraft bei der Ausstellung der Wahlunterlagen! Lassen Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen bitte nach Hause schicken. Dort können Sie den Stimmzettel in Ruhe studieren und ausfüllen.

Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer ist voraussichtlich ab Anfang August 2026 für den Besucherverkehr geöffnet. Sie finden es in den Sitzungszimmern 1 + 2 des Historischen Rathauses (Rückgebäude im Hof des Rathauskomplexes), Maximilianstraße 12, 67346 Speyer. Der Zugang ist barrierefrei möglich.

Öffnungszeiten:
vormittags      08:00 bis 13:00 Uhr von Montag bis Freitag,
nachmittags   14:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag

Möglichkeiten der Briefwahl-Beantragung:

Briefwahl kann über folgende Wege beantragt werden:

  • schriftlich - durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen Schreiben an die Stadtverwaltung (Postlaufzeit berücksichtigen!),
  • online, über den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den o.a. Link
  • per Telefax (0 62 32 / 14 24 58) oder
  • durch eine E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de an das Wahlamt der Stadtverwaltung Speyer.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Bei der Beantragung geben Sie bitte an:

  • den Familiennamen,
  • die Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung.

Aufruf zur Unterstützung der OB-Wahlen am 06. September 2026 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Für die OB-Wahlen benötigt die Stadtverwaltung 310 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände am Wahlsonntag, dem 06. September 2026.

Um den reibungslosen Ablauf der Wahl in den insgesamt 44 Wahllokalen und eine möglichst schnelle Ermittlung der vorläufigen Endergebnisse am Wahlabend zu gewährleisten, ist die Stadt Speyer auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bringen sich viele engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein. Wahldienst ist auch eine staatsbürgerliche Pflicht.

Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu sein, muss man einige Voraussetzungen erfüllen: Interessierte müssen selbst in Speyer wahlberechtigt, also deutsche Staatsangehörige und mindestens 18 Jahre alt sein sowie mindestens 3 Monate in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlvorstände umfassen 7 Personen

In jedem der 44 Stimmbezirke ist ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt, der aus der/dem Wahlvorsteherin/-vorsteher, der/dem Stellvertreterin/Stellvertreter sowie bis zu vier Beisitzerinnen/Beisitzer und einer Schriftführerin oder einem Schriftführer, also bis zu sieben Personen, besteht.

Bei Bedarf werden dem Wahlvorstand auch noch Hilfskräfte zugewiesen. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse zuständig.

Schulungen für Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen

In den Wochen vor der Wahl werden zu unterschiedlichen Tageszeiten Schulungen angeboten, die die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und die Schriftführerinnen/Schriftführer ausführlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist freiwillig. Für die Funktion als Beisitzerin/Beisitzer ist keine gesonderte Schulung erforderlich.

"Erfrischungsgeld"

Die Mitglieder eines Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten hierfür grundsätzlich ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Wer als Wahlhelferin/Wahlhelfer ganztägig in einem Stimmbezirk tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €. Für eine halbtägige Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 25 € gewährt. 

Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich doch unter Angabe Ihrer persönlichen Daten per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de

Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den folgenden Link direkt für eine Funktion in einem bestimmten Wahllokal oder in einem bestimmten Team registrieren zu lassen: