Vorbeugender Brandschutz (Brandschutzdienststelle)



Dazu zählen insbesondere:

  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren für die untere Bauaufsicht mit Fokus auf brandschutztechnische Anforderungen.
  • Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen in verschiedenen Objekten gemeinsam mit weiteren zuständigen Stellen.
  • Fachliche Beratung von Bauherren und Architekten bei Bauvorhaben, Umbauten und Nutzungsänderungen.
  • Funktion des städtischen Brandschutzbeauftragten mit der Betreuung von über 160 Objekten der Stadtverwaltung Speyer.


Ziel ist es, durch geeignete bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen Risiken frühzeitig zu erkennen und die Brandsicherheit dauerhaft sicherzustellen.


Ihre Ansprechperson:

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