Staatliche Auftragsangelegenheiten verursachen steigende Kosten für die Stadt Speyer



Die Einordnung dieser Aufgaben folgt dem vom Land vorgegebenen Produktrahmenplan.

Die Stadt hat zuletzt im September 2025 eine Aktualisierung gemäß der Übersicht der Pflichtaufgaben und Auftragsangelegenheiten des Städtetages vorgenommen.

Hierbei wird der Fokus auf den ungedeckten Anteil der Aufwendungen, der durch die Übernahme dieser Auftragsangelegenheiten entsteht, im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 betrachtet. Für den Bericht wurden nur die Produkte ausgewählt, bei denen ein eindeutiger Anteil für Auftragsangelegenheiten feststellbar ist.

So lässt sich feststellen, dass der der ungedeckte Aufwand – also der Anteil der Kosten, der nicht durch Landesmittel gedeckt ist – in den letzten fünf Jahren um rund 50 Prozent gestiegen ist. Im Jahr 2020 betrug der Fehlbetrag rund 17,8 Millionen Euro, im Jahr 2024 lag dieser bereits bei rund 26,9 Millionen Euro.

Der Großteil dieser Kosten entfällt Ausgaben des Fachbereichs 4 – Jugend, Familie, Senioren und Soziales. So lag der Fehlbetrag im Jahr 2020 bei rund 13,4 Millionen Euro, ein Großteil der Gesamtsumme des Fehlbetrages in diesem Jahr. Auch im Jahr 2024 hat dieser mit rund 18,9 Millionen Euro den größten Anteil an der Gesamtsumme.

Diese Kosten sind erheblich und fallen vorrangig auf eine oftmals nur anteilige Kostenerstattung des Sozialaufwandes durch das Land zurück. Auch werden Personal- und Sachkosten grundsätzlich nicht erstattet.

Beispielhaft sind hier folgende Produkte aufzuzeigen:

Die Kosten der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX fallen am höchsten aus. Im Jahr 2022 lag der Fehlbetrag hierbei bei rund 10,8 Millionen Euro, im Jahr 2024 bei rund 12,9 Millionen Euro. Dem liegt zugrunde, dass keine Leistungserstattung für Personen unter 18 Jahren erfolgt, Leistungen für Personen über 18 Jahren werden zu fünfzig Prozent durch das Land erstattet. Ebenfalls erfolgt keine Erstattung von Sach- und Personalkosten. Erschwerend: Die Erstattungen von Leistungen erfolgen teilweise erst in den Folgejahren.

Aber auch die Kosten der Hilfe zur Pflege sind angestiegen. So liegt der Fehlbetrag im Jahr 2022 bei rund 2 Millionen Euro, im Jahr 2024 bei rund 3 Millionen Euro. Hier erfolgt eine Leistungserstattung von fünfzig Prozent für stationäre Hilfen, jedoch ebenfalls keine Erstattung von Sach- und Personalkosten. Auch hier erfolgt die Erstattung von Leistungen teilweise erst in den Folgejahren.

In vielen Fällen erfolgen Kostenerstattungen erst mit erheblicher Verzögerung – zum Teil bis zu zwei bis drei Jahre später. Um diesem Effekt Rechnung zu tragen, wurde zusätzlich ein Durchschnittswert der letzten fünf Jahre berechnet. Der durchschnittliche ungedeckte Sozialaufwand im Zeitraum 2020 bis 2024 liegt bei rund 13,6 Millionen Euro pro Jahr.

In den Jahren 2022 bis 2024 zeigen die Jahresergebnisse der städtischen Fachbereiche weiterhin deutliche finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit staatlichen Auftragsangelegenheiten. Zwar erfolgen teilweise Kostenerstattungen durch das Land Rheinland-Pfalz, doch betreffen diese meist nur bestimmte Bereiche – etwa Sachkosten oder spezielles Fachpersonal. Verwaltungspersonal hingegen wird grundsätzlich nicht erstattet.

Beispielsweise wird das Personal in der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (AfA) als Fachpersonal anerkannt. Hier erhält die Stadt jährlich Erstattungen in Höhe von rund einer Million Euro. Verwaltungspersonal, das ebenfalls an der Umsetzung der Aufgaben beteiligt ist, bleibt jedoch unberücksichtigt.

Im Fachbereich 1 – Zentrale Dienste schlagen vor allem Wahlkosten zu Buche. Während das Jahr 2022 noch mit einem kleinen Überschuss von rund 6.300 Euro abschloss, lag im Jahr 2024 ein Fehlbetrag von rund 66.000 Euro vor. Die Aufwendungen betreffen ausschließlich Sachkosten, etwa für Druckmaterialien, Wahllokale oder Technik. Personalkosten sind in diesem Produkt nicht enthalten.

Für Kommunalwahlen erfolgt keine Kostenerstattung durch das Land, wodurch es regelmäßig zu Defiziten kommt. Diese schwanken je nach Art der Wahl und den jeweils geltenden Erstattungsregelungen deutlich.

Auch im Fachbereich 2 – Sicherheit, Ordnung, Umwelt, Bürgerdienste, Verkehr zeigt sich ein anhaltender Fehlbetrag, insbesondere im Produktbereich Sicherheit und Ordnung. Im Jahr 2022 lag der Fehlbetrag hier bei rund 1,5 Millionen Euro, im Jahr 2024 bei rund 1,3 Millionen Euro. Dieser Bereich umfasst Aufgaben wie das Waffen-, Jagd- und Fischereirecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie das Ausländerwesen. Letzteres wurde im Jahr 2023 allerdings einem anderen Produkt zugeordnet.

Landeszuschüsse aus dem Jahr 2022 gingen erst zeitverzögert im Jahr 2023 bei der Stadt ein.

Im Produkt Bürgerservice, das unter anderem das Meldewesen, Pass- und Ausweisangelegenheiten umfasst, zeigt sich über die Jahre hinweg ein gleichbleibender Fehlbetrag. So lag dieser im Jahr 2022 bei rund 1,15 Millionen Euro, im Jahr 2024 ebenso.

Der überwiegende Anteil dieser Kosten ist auf die genannten Auftragsangelegenheiten zurückzuführen. Auch hier erfolgt nur eine teilweise Erstattung, während Personal- und Gemeinkosten weiterhin zu Lasten der Stadt Speyer gehen.

Auch im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung und Bauwesen zeigen sich deutliche Defizite, insbesondere bei Aufgaben der Raum- und Verkehrsplanung sowie der Bauaufsicht.

Bei den Produkten Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Planung und Verkehrsplanung handelt es sich zu rund 70 Prozent um staatliche Auftragsangelegenheiten. Im Jahr 2022 belief sich der ungedeckte Aufwand in diesem Bereich auf rund 750.000 Euro, im Jahr 2024 stieg dieser Betrag auf rund 896.000 Euro.

Auch im Bereich der Bauaufsicht, einer weiteren klassischen Auftragsangelegenheit, verzeichnet die Stadt wachsende Fehlbeträge: 2022 lag das Defizit bei rund 651.000 Euro, im Jahr 2024 bereits bei rund 876.000 Euro.

Die Stadt Speyer wird die finanzielle Entwicklung im Bereich der Auftragsangelegenheiten weiterhin aufmerksam beobachten und regelmäßig berichten.

Der Bericht kann hier abgerufen werden.



Medieninformation der Stadt Speyer vom 16. Oktober 2025