Bundestagswahl 2025


Das Wahlbüro im Erdgeschoss des Historischen Rathauses


Allgemeines

Rund 36.000 Speyerer Bürgerinnen und Bürger sind zur Bundestagswahl aufgerufen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl in Speyer sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Speyer haben (Eintrag im Wählerverzeichnis) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025 werden durch den Landeswahlleiter im Internetangebot angeboten:

Auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin findet sich ein Informationsangebot :

Hinweise - nur für Stadt Speyer

Urnenwahl

Am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bitte legen Sie bei der Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Eine Übersichtsliste der Urnenwahllokale finden Sie hier.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Bitte nutzen Sie den kostenfreien Postservice für den Versand Ihres Wahlbriefes und sehen Sie möglichst von einer persönlichen Vorsprache im Wahlbüro ab.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit aber nur Gebrauch, wenn es gar nicht anders geht. Der Service vor Ort bindet wertvolle Arbeitskraft bei der Ausstellung der Wahlunterlagen! Lassen Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen bitte nach Hause schicken. Dort können Sie den Stimmzettel in Ruhe studieren und ausfüllen.

Briefwahlunterlagen können aufgrund der verkürzten gesetzlichen Fristen frühestens in der 1. Februarwoche 2025 verschickt bzw. ausgegeben werden, da die Entscheidungsfrist über Einwände gegen die Zulassung der Wahlvorschläge bis einschließlich 30.01.2025 läuft. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. auf Briefwahlunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens ab 28.12.2024 möglich.

Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer ist voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 für den Besucherverkehr geöffnet. Sie finden es in den Sitzungszimmern 1 + 2 des Historischen Rathauses (Rückgebäude im Hof des Rathauskomplexes), Maximilianstraße 12, 67346 Speyer. Der Zugang ist barrierefrei möglich.

Öffnungszeiten:
vormittags      08:00 bis 13:00 Uhr von Montag bis Freitag,
nachmittags   14:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass es angesichts der hohen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre Unterlagen zugestellt bekommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen zeitnah abzuarbeiten. 

Möglichkeiten der Briefwahl-Beantragung:

Briefwahl kann über folgende Wege beantragt werden:

  • schriftlich - durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen Schreiben an die Stadtverwaltung (Postlaufzeit berücksichtigen!),
  • online, über den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den o.a. Link
  • per Telefax (0 62 32 / 14 24 58) oder
  • durch eine E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de an das Wahlamt der Stadtverwaltung Speyer.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Bei der Beantragung geben Sie bitte an:

  • den Familiennamen,
  • die Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung.

Aufruf zur Unterstützung der Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Für die vorgezogene Bundestagswahl benötigt die Stadtverwaltung 420 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025.

Um den reibungslosen Ablauf der Wahl in den insgesamt 59 Wahlvorständen und eine möglichst schnelle Ermittlung der vorläufigen Endergebnisse am Wahlabend zu gewährleisten, ist die Stadt Speyer auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bringen sich viele engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein. Wahldienst ist auch eine staatsbürgerliche Pflicht.

Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu sein, muss man einige Voraussetzungen erfüllen: Interessierte müssen selbst in Speyer wahlberechtigt, also deutsche Staatsagehörige und mindestens 18 Jahre alt sein sowie mindestens 3 Monate in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlvorstände umfassen 7 Personen

In jedem der 44 Urnenstimmbezirke und den 15 Briefwahlbezirken ist ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt, der aus der/dem Wahlvorsteherin/-vorsteher, der/dem Stellvertreterin/Stellvertreter sowie bis zu vier Beisitzerinnen/Beisitzer und einer Schriftführerin oder einem Schriftführer, also bis zu sieben Personen, besteht.

Bei Bedarf werden dem Wahlvorstand auch noch Hilfskräfte zugewiesen. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse zuständig.

Schulungen für Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen

In den Wochen vor der Wahl werden zu unterschiedlichen Tageszeiten Schulungen angeboten, die die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und die Schriftführerinnen/Schriftführer ausführlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist freiwillig. Für die Funktion als Beisitzerin/Beisitzer ist keine gesonderte Schulung erforderlich.

"Erfrischungsgeld"

Die Mitglieder eines Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten hierfür grundsätzlich ein so genanntes Erfrischungsgeld. Wer als Wahlhelferin/Wahlhelfer in einem Urnenstimm- oder Briefwahlbezirk tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.

Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer (Stadtgebiet Speyer)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich doch unter Angabe Ihrer persönlichen Daten schriftlich bei der

Stadtverwaltung Speyer
Wahlamt
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den folgenden Link direkt für eine Funktion in einem bestimmten Wahllokal oder in einem bestimmten Team registrieren zu lassen:

Alternativ können Sie natürlich auch eine E-Mail senden an: wahlen@stadt-speyer.de

Interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus dem Wahlkreis 207 (Neustadt-Speyer) außerhalb des Stadtgebiets Speyer wenden sich bitte an ihre jeweilige Wohnsitzgemeinde wegen eines möglichen Einsatzes am Wahlsonntag.