
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 16.09.2019, 18.00 Uhr wurde dem Wahlamt nur 1 Wahlvorschlag vorgelegt.
Am 18.09.2019 fand die Sitzung des Wahlausschusses statt. Laut Tagesordnung war in der Sitzung über die Zulassung von Wahlvorschlägen zu entscheiden sowie organisatorisches für den Wahlablauf zu regeln.
In dem alleinigen Wahlvorschlag Liste 1 „Zusammen Leben, Zusammen Wachsen“ waren 11 Personen benannt. Der Wahlvorschlag wurde zugelassen und damit waren nicht mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirats zu wählen sind.
§ 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung regelt für diesen Fall, dass die Wahl nicht stattfindet. Es soll dann ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund nach Maßgabe des § 56a Gemeindeordnung eingerichtet werden. Über die nachrangige Einrichtung dieses Beirats entscheidet der Stadtrat.