Vergnügungsteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDer Vergnügungssteuersatz betrug bis zum 31.12.2017 = 18 % des Einspielergebnisses von Geldspielgeräten
Seit dem 01.01.2018 beträgt der Steuersatz 20 % des Einspielergebnisses
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit s. Satzung § 5 Abs. 2
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerLink zur Vergnügungsteuersatzung der Stadt Speyer:
Vergnügungssteuer - Satzung der Stadt Speyer für die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 12.01.2018
(gültig ab 01.01.2018)


