Landtagswahl 2026


Das Wahlbüro im Erdgeschoss des Historischen Rathauses


Allgemeine Informationen

  • Wahlkreis

    Der Wahlkreis Speyer (Wahlkreis 39) umfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie die verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen, die beide dem Rhein-Pfalz-Kreis angehören.

  • Kandidaten/Wahlvorschläge

    Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.01.2026 unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler folgende Wahlvorschläge für den Wahlkreis Speyer zugelassen:

    Nr.ParteiWahlkreisbewerber/
    Wahlkreisbewerberin
    Ersatzbewerber/
    Ersatzbewerberin
    1Sozialdemokratische
    Partei Deutschlands
    (SPD)
    Dr. Gottwald, Marlene Lisa
    Referentin
    geb. 1985 in Leimen
    wohnhaft in 67346 Speyer
    Marczinke, Sabine
    Personalmanagerin
    geb.1959 in Gersfeld
    wohnhaft in 67354 Römerberg
    2Christlich Demokratische
    Union Deutschlands
    (CDU)
    Wagner, Hans Michael
    Landtagsabgeordneter
    geb. 1960 in Speyer
    wohnhaft in 67346 Speyer
    Poss, Patrick
    Lehrer
    geb. 1988 in Speyer
    wohnhaft in 67346 Speyer
    3Bündnis 90/Die Grünen
    (Grüne)
    Parzich, Ansgar Heinrich
    Betriebs- und Verwaltungswirt
    geb. 1997 in Speyer
    wohnhaft in 67346 Speyer
    Dreyer, Jana Olivia
    Medizinredakteurin
    geb. 1993 in Speyer
    wohnhaft in 67346 Speyer
    4Alternative für
    Deutschland (AfD)
    Haupt, Benjamin
    Büroleiter
    geb. 1981 in Speyer
    wohnhaft in 67346 Speyer
    Hufnagel, Thorsten
    Kaufmann
    geb. 1990 in Speyer
    wohnhaft in 67376 Harthausen
    5Freie Demokratische
    Partei (FDP)
    Rabe, Justus
    Gartenbautechniker
    geb. 1984 in Celle
    wohnhaft in 67354 Römerberg
    Starratt, Timothy
    Lehrer
    geb. 1978 in Dover, USA
    wohnhaft in 67373 Dudenhofen
    6Freie Wähler (FW) Kunz, Patrick Karl Georg
    MdL
    geb. 1977 in Speyer
    wohnhaft in 67105 Schifferstadt
    Schleicher-Frank, Christine Marion
    Hauswirtschaftsmeisterin
    geb. 1964 in Speyer
    wohnhaft in 67105 Schifferstadt
    7Die Linke (Linke) Richter, Christian
    Einzelhandelskaufmann
    geb. 1982 in Magdeburg
    wohnhaft in 67346 Speyer
    Kein/e Ersatzbewerber/in
  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle deutschen Staatsbürger, die

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Formelle Voraussetzung ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Nur wer dort eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Personen, die bis 01.03.2026 keine Benachrichtigung bekommen haben, sollten sich bis spätestens 06.03.2026 beim Wahlamt der Stadt Speyer melden.

  • Wer wird gewählt?

    Die im Regelfall 101 Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz werden für jeweils fünf Jahre gewählt. Sie werden nach der personalisierten Verhältniswahl gewählt - 52 direkt in den Wahlkreisen und 49 über die jeweiligen Landes- bzw. Bezirkslisten der Parteien und Wählervereinigungen. Die Stimmberechtigten haben deshalb zwei Stimmen: die Wahlkreis- und die Landesstimme (Erst- und Zweitstimme).

  • Wie wird gewählt?

    Mit der Erststimme, der Wahlkreisstimme, wird der/die Direktkandidat/in des Wahlkreises gewählt (linke, schwarz gedruckte Seite des Stimmzettels). Die Person, die im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht in den Landtag ein.

    Mit der Zweitstimme, der Landesstimme, wird eine Partei oder Wählervereinigung gewählt (rechte, blau gedruckte Seite des Stimmzettels). Entsprechend ihrem Stimmenanteil entsenden die Parteien und Wählervereinigungen eine bestimmte Zahl an Abgeordneten in den Landtag. Ihre Kandidat*innen haben die Parteien auf sogenannten Listenparteitagen gewählt.

    Die Stimme ist nur gültig, wenn die Wahlkreis- und Landesstimme durch Kreuze oder in anderer eindeutiger Weise vergeben worden sind. Keine oder nicht eindeutig abgegebenen Stimmen führen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl 2026 werden durch den Landeswahlleiter im Internetangebot angeboten:

Hinweise - nur für Stadt Speyer

Urnenwahl

Am Sonntag, 22. März 2026 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Bitte legen Sie bei der Wahl im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Eine Übersichtsliste der Urnenwahllokale finden Sie hier.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit aber nur Gebrauch, wenn es gar nicht anders geht. Der Service vor Ort bindet wertvolle Arbeitskraft bei der Ausstellung der Wahlunterlagen! Lassen Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen bitte nach Hause schicken. Dort können Sie den Stimmzettel in Ruhe studieren und ausfüllen.

Briefwahlunterlagen können frühestens ab 16.02.2026 verschickt bzw. ausgegeben werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Vorher ist aus technischen Gründen keine Briefwahl möglich.

Ein schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. auf Briefwahlunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens ab 15.01.2026 möglich. Der Versand erfolgt aber erst nach Freigabe der Wahlunterlagen durch den Landeswahlleiter.

Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer ist ab 16.02.2026 für den Besucherverkehr geöffnet. Sie finden es in den Sitzungszimmern 1 + 2 des Historischen Rathauses (Rückgebäude im Hof des Rathauskomplexes), Maximilianstraße 12, 67346 Speyer. Der Zugang ist barrierefrei möglich.

Öffnungszeiten:
vormittags      08:00 bis 13:00 Uhr von Montag bis Freitag,
nachmittags   14:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass es angesichts der hohen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre Unterlagen zugestellt bekommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen zeitnah abzuarbeiten. 

Möglichkeiten der Briefwahl-Beantragung:

Briefwahl kann über folgende Wege beantragt werden:

  • schriftlich - durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen Schreiben an die Stadtverwaltung (Postlaufzeit berücksichtigen!),
  • online, über den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den o.a. Link
  • per Telefax (0 62 32 / 14 2609) oder
  • durch eine E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de an das Wahlamt der Stadtverwaltung Speyer.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Bei der Beantragung geben Sie bitte an:

  • den Familiennamen,
  • die Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung.

Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei den Landtagswahlen am 22. März 2026

Für die Landtagswahl benötigt die Stadtverwaltung rund 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahlvorstände am Wahlsonntag, dem 22. März 2026.

Um den reibungslosen Ablauf der Wahl in den insgesamt 44 Wahlvorständen und eine möglichst schnelle Ermittlung der vorläufigen Endergebnisse am Wahlabend zu gewährleisten, ist die Stadt Speyer auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bringen sich viele engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein. Wahldienst ist auch eine staatsbürgerliche Pflicht.

Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu sein, muss man einige Voraussetzungen erfüllen: Interessierte müssen selbst in Speyer wahlberechtigt, also deutsche Staatsagehörige und mindestens 18 Jahre alt sein sowie mindestens 3 Monate in Speyer ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlvorstände umfassen 8 Personen

In jedem der 44 Urnenstimmbezirke ist ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt, der aus der/dem Wahlvorsteherin/-vorsteher, der/dem Stellvertreterin/Stellvertreter sowie bis zu drei Beisitzerinnen/Beisitzer und einer Schriftführerin oder einem Schriftführer, also bis zu sechs Personen, besteht.

Bei Bedarf werden dem Wahlvorstand auch noch Hilfskräfte zugewiesen. Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse zuständig.

Schulungen für Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen

In den Wochen vor der Wahl werden zu unterschiedlichen Tageszeiten Schulungen angeboten, die die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und die Schriftführerinnen/Schriftführer ausführlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist freiwillig. Für die Funktion als Beisitzerin/Beisitzer ist keine gesonderte Schulung erforderlich.

"Erfrischungsgeld"

Die Mitglieder eines Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten hierfür grundsätzlich ein so genanntes Erfrischungsgeld. Wer als Wahlhelferin/Wahlhelfer in einem Urnenstimmbezirk tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.

Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer (Stadtgebiet Speyer)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich doch unter Angabe Ihrer persönlichen Daten schriftlich bei der

Stadtverwaltung Speyer
Wahlamt
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den folgenden Link direkt für eine Funktion in einem bestimmten Wahllokal oder in einem bestimmten Team registrieren zu lassen:

Alternativ können Sie natürlich auch eine E-Mail senden an: wahlen@stadt-speyer.de

Interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus dem Wahlkreis 39 außerhalb des Stadtgebiets Speyer wenden sich bitte an ihre jeweilige Wohnsitzgemeinde wegen eines möglichen Einsatzes am Wahlsonntag.