
Demnach ist die Bewirtung der Außenbereiche in den Nächten zu Samstagen, Sonntagen sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr zulässig. An allen übrigen Tagen dürfen Gäste bis 23 Uhr im Außenbereich bewirtet werden.
Die Allgemeinverfügung gilt für den Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober 2026. Darüber hinaus regelt sie, dass musikalische Veranstaltungen in der Außengastronomie, unter Einhaltung der geltenden Lärmgrenzwerte, einmal pro Monat und Fläche an Freitagen oder Samstagen bis 24 Uhr stattfinden können. Hierfür ist eine gebührenpflichtige Genehmigung bei der städtischen Ordnungsbehörde zu beantragen.
Hintergrund der Regelung sind die positiven Erfahrungen aus den vergangenen Jahren. Der Stadtrat hatte 2023 einen entsprechenden Modellversuch beschlossen, der in den Jahren 2024 und 2025 umgesetzt wurde. Sowohl aus der Gastronomie als auch von Gästen gab es überwiegend positive Rückmeldungen. Eine erhöhte Zahl an Beschwerden wurde in diesem Zeitraum nicht festgestellt.
Mit der Verlängerung der Außenbewirtungszeiten reagiert die Stadt Speyer auf veränderte Freizeitgewohnheiten sowie auf längere Abendstunden in den wärmeren Monaten. Gleichzeitig erhalten Gastronomiebetriebe mehr Planungssicherheit und zusätzliche Möglichkeiten, ihre Angebote im Außenbereich zu gestalten.
Medieninformation der Stadt Speyer vom 16. März 2026


