Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026



Trotz eines geplanten Fehlbetrags in Höhe von 19.028.936 Euro sieht die ADD von einer globalen Beanstandung ab. Nach ihrer Auffassung genießt die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund wurde im Hinblick auf den ausgewiesenen Fehlbetrag eine entsprechende Ermessensentscheidung getroffen.

Gleichzeitig beanstandet die ADD die in den Planjahren ausgewiesenen Defizite. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2026, macht jedoch deutlich, dass die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte in den kommenden Jahren eine große Herausforderung darstellen wird.

Die beantragten Investitionskredite in Höhe von 17,9 Mio. Euro wurden, wie schon in den Vorjahren, mit 10,8 Mio. Euro nur teilweise genehmigt. Die ADD stellt jedoch in Aussicht, dass die derzeit nicht genehmigten Kreditermächtigungen im Laufe des Jahres auf Grundlage eines entsprechend begründeten Antrags bewilligt werden können.

Die beantragte Höchstgrenze für Liquiditätskredite in Höhe von 120 Mio. Euro wurde hingegen in voller Höhe genehmigt.

Darüber hinaus hat die Aufsichtsbehörde Übertragungsfehler in der Haushaltssatzung festgestellt. So wurde die Summe der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen nicht vollständig ausgewiesen, da lediglich die Ansätze für das Haushaltsfolgejahr berücksichtigt wurden, nicht jedoch die Verpflichtungen für die Jahre 2028 und 2029.

Zudem wurden bei den Gesamtbeträgen der Erträge und Aufwendungen ausschließlich die laufenden Erträge und Aufwendungen berücksichtigt, während Zins- und sonstige Finanzerträge wie -aufwendungen unberücksichtigt blieben.

Diese Korrekturen betreffen ausschließlich die Haushaltssatzung. Im als Anlage an die Haushaltssatzung angefügten Haushaltsplan sind die entsprechenden Positionen korrekt dargestellt. Die fehlerhaften Angaben hatten daher keine Auswirkungen auf den geplanten Jahresfehlbetrag.

Da es sich jedoch um formale Fehler in der vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung handelt, ist eine erneute Beschlussfassung in Form einer Änderungssatzung erforderlich. Die von der ADD geforderte Änderungssatzung wird dem Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. März 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler dazu: „Die Genehmigung des Haushalts 2026 verschafft uns die notwendige Planungssicherheit für das laufende Jahr. Dass die ADD trotz des ausgewiesenen Defizits von einer globalen Beanstandung absieht, zeigt, dass unsere Haushaltsstrategie nachvollziehbar ist. Zugleich ist klar, dass wir unsere Konsolidierungsanstrengungen in den kommenden Jahren weiter verstärken müssen. Die formalen Korrekturen werden wir zügig umsetzen und dem Stadtrat eine entsprechende Änderungssatzung vorlegen. Unser Anspruch bleibt, verantwortungsvoll zu wirtschaften und gleichzeitig die Entwicklung unserer Stadt verlässlich zu sichern.“


Medieninformation der Stadt Speyer vom 27. Februar 2026