Bestuhlungs- und Rettungswegpläne nach VStättVO


Wann wird ein Bestuhlungs- und Rettungsplan benötigt?

Grundsätzlich bei Versammlungsstätten, die der VStättVO unterliegen, z.B.:

  • Versammlungsräume die einzeln mehr als 200 Personen fassen
  • mehrere Versammlungsräume, die mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Räume den gleichen Rettungsweg haben



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