Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

    • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
      • sich frei in der EU bewegen,
      • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
      • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Der Weg zum deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung
    www.Einbürgerung.de


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Unter „Anträge / Formulare“ finden Sie unsere erforderlichen Formulare, Merkblätter und eine Liste mit den benötigten Unterlagen

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Das Einbürgerungsverfahren ist für Sie grundsätzlich gebührenpflichtig § 38 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:

    • Pro Person beträgt die Gebühr für die Einbürgerung 255,- €.
    • Für ein minderjähriges Kind, das mit dem Antragsteller gemeinsam eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, beträgt die Gebühr 51,- €.

    Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist als einmalige Zahlung bei der persönlichen Antragstellung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in der Regel als Barzahlung oder mit EC-Karte, vor Ort bei der Behörde.

    Die Kosten für deutsche Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) sind nicht in der Einbürgerungsgebühr mit inbegriffen. Diese Dokumente müssen Sie nach der Einbürgerung beim Bürgerservice Ihres Wohnortes beantragen und bezahlen.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten und länger.

    Gegenwärtig ist eine Überlastung der Staatsangehörigkeitsbehörde u.a. durch eine vorübergehende Antragsflut gegeben. Mit der am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist u.a. das grundsätzliche Gebot der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG a.F.) entfallen und die erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind erheblich verkürzt worden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StAG). Die mit dieser Gesetzesänderung verbundene Erleichterung der Einbürgerungsvoraussetzungen hat zu einer erheblich größeren Zahl potenziell Anspruchsberechtigter und dementsprechend auch zu einem erheblichen Anstieg an Einbürgerungsanträgen in kurzer Zeit geführt. Dies gilt bundesweit, wo in zahlreichen Städten vor allem seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 deutlich mehr Anträge zu verzeichnen sind. (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.02.2025 - 7 E 11394/24.OVG).

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach Antragseingang. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Einbürgerungen kann es mehrere Monate dauern, bis mit der Bearbeitung begonnen wird. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

    Im Oktober 2024 hat die Stadt Speyer die Anzahl der Sachbearbeiter im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht von 1 auf 2 erhöht. Dennoch wird es noch mehrere Monate dauern, bis sich ein positiver Effekt einstellt.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer
    • Merkblatt Verfahrensablauf mit FAQ

    • Merkblatt FDGO – Wichtige Informationen zu den abzugebenden Bekenntnissen, bitte unbedingt lesen.
    • Benötigte Unterlagen - Liste der in der Regel benötigten Unterlagen im Einbürgerungsverfahren, bitte unbedingt lesen.

    • Formular Einbürgerung - Für eine Person, vollständig auszufüllen. (für Kinder unter 16. Jahre, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, muss kein eigenes Formular ausgefüllt werden)

    • Mietbescheinigung - vom Vermieter Ihrer aktuellen Wohnung/Unterkunft, vollständig auszufüllen.

    • Arbeitgeberbescheinigung - vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen (Haupt- und Nebentätigkeiten).

    • Nettobescheinigung - bei Selbständigen/Freiberuflern, vom Steuerberater vollständig auszufüllen.
  • Was sollte ich noch wissen?

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    Bekenntnisse und Loyalitätserklärung

    Wenn Sie im Einbürgerungsverfahren die Bekenntnisse und die Loyalitätserklärung persönlich abgeben müssen, müssen Sie sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehört auch ein weiteres Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, besonders zum Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot eines Angriffskrieges.

    Vor der Abgabe dieser Erklärungen findet ein persönliches Gespräch bei der Staatsangehörigkeitsbehörde statt. Dabei geht es nicht um Auswendiglernen. Wichtig ist, dass Sie die Inhalte der Bekenntnisse verstanden haben und deren Bedeutung mit eigenen Worten erklären können.

    Das Merkblatt FDGO hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf dieses Gespräch. Es fasst die wichtigsten Punkte in verständlicher Form zusammen.

  • Weiterführende Informationen

  • FAQ

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    Fragen und Antworten

    Es gibt viele Fragen rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier finden Sie Antworten und weitere Informationen zur Einbürgerung:

    Bundesregierung-Einbürgerung in Deutschland


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