Beistandschaft
- Leistungsbeschreibung- Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. 
 Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. 
 Antragsberechtigt ist:- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. 


