Gewässeraufsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es

    • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
    • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
    • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
    • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine Bearbeitungsfristen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch.

  • Anträge / Formulare

    Keine.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt

    • Gewässer zu befahren,
    • technische Ermittlungen vorzunehmen,
    • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
    • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende