Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerLink zur Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer:
https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/2.4.12-sondernutzung-2017.pdf?cid=86j
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerÜber den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten: