eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Leistungsbeschreibung- Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen. - Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht. - Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht. - Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln. 
- Verfahrensablauf- Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen. - Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
 - Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021): - Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
 
- Voraussetzungen- Sie sind - mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
 - Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen. 
- Welche Gebühren fallen an?- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
 
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare- Formulare: nein - Onlineverfahren möglich: nein - Schriftform erforderlich: nein - Persönliches Erscheinen nötig: ja 
- Was sollte ich noch wissen?


