Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs (E-Plakette) aus dem Ausland beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.

    Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel

    • Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
    • Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
    • aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben

    Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.

    Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise

    • können Sie Busspuren nutzen
    • erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
    • sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.

    Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

    • Batterieelektrofahrzeug;
    • Brennstoffzellenfahrzeug oder
    • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    kann zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette erhalten, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

    Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und sie wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

  • Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

  • Zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

  • Voraussetzungen

    • Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.
    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf E-Plakette
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
    • Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.


An wen muss ich mich wenden?

Ausländische Fahrzeughalter können bei jeder Zulassungsbehörde die Ausgabe der Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende