Auskunft zu einem Kulturdenkmal erhalten
Leistungsbeschreibung
Geschützte Kulturdenkmäler werden in der Denkmalliste und über das Geoportal Rheinland-Pfalz geführt und veröffentlicht. Mit diesem Antrag können Sie weitere Informationen zu den Kulturdenkmälern bei der zuständigen Fachbehörde erfragen.
Voraussetzungen
Das Objekt sollte gemäß dem Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal geschützt sein. Dazu kann die aktuelle Denkmalliste als allgemein öffentlich zugängliches Denkmalverzeichnis über die Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege und das Geoportal Rheinland-Pfalz abgerufen und eingesehen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Ja nach Umfang des Klärungsbedarfs der Anfrage kann die Bearbeitung ein bis vier Arbeitstage bzw. bis zu zwei Wochen umfassen, je nach Aufkommen und Umfang des Antrags.
Rechtsgrundlage
- §1 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §3 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §4 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §5 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §25 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- § 11 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
- §12 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
- §13 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
Was sollte ich noch wissen?
Empfindliche und persönliche Daten die dem Datenschutz unterliegen können im Zusammenhang mit einer solchen Anfrage nicht weitergegeben werden.


