222 - Ausländerbehörde für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
Sonstige Angaben
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sind ausschließlich für die Klärung der aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen für die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung zuständig. Eine Kundenberatung in allgemeinen Fragen des Ausländerrechts findet nicht statt.
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Übergeordnete Abteilungen
Zugehörige Mitarbeitende
- Herr André Barth
Abteilungsleiter der Ausländerbehörde
- Frau Bechmann
- Frau Blau
- Frau S. Renner
- 9 weitere