Anmeldungen ab Donnerstag, 19.03.2026, 12 Uhr möglich hier!

Das GaFöG Plus Betreuungsangebot ist ein neues städtisches Angebot, das aufgrund des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) eingerichtet wurde. Es ergänzt die bestehenden Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Speyer und richtet sich an Familien, die eine verlässliche Betreuung am Freitagnachmittag wünschen.
Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen über die Stadtverwaltung. Die Betreuung wird vom Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. durchgeführt.
Der Anspruch auf ganztägige Förderung wird stufenweise eingeführt. Im Schuljahr 2026/27 besteht der Anspruch daher ausschließlich für Kinder der ersten Klassenstufe.
Betreuungsangebote für Grundschulkinder
In Speyer stehen für Grundschulkinder vier unterschiedliche Betreuungsangebote zur Verfügung, die sich unter anderem in den Betreuungszeiten und den Kosten unterscheiden.
| Ganztagsschule (GTS) | Hort | Betreuende Grundschule | GaFöG Plus |
Wöchentliche Betreuungszeit | Mo – Do 12 – 16 Uhr | Mo – Fr 12 – 17 Uhr | Siedlungsschule: Mo-Fr, 12 –13.30 Uhr Salierschule, Mo–Do, 12–13.30 Uhr und Fr, 13-14 Uhr Woogbachschule: Mo-Fr, 12.15–13.45 Uhr | Freitag 12 – 16 Uhr |
Zeitraum | Schulzeit | ganzjährig, | Schulzeit | Schulzeit |
Betreuung in den Ferien | Nein | Ja | Nein | Nein |
Mittagsverpflegung | Ja (kostenpflichtig) | Ja (kostenpflichtig) | Nein | Ja (kostenpflichtig) |
Standort | jeweilige Grundschule | jeweiliger Hort | jeweilige Grundschule | jeweilige Grundschule |
Kosten | kostenfrei | kostenpflichtig (einkommensabhängig) | kostenpflichtig (30 € / Monat) | kostenpflichtig (einkommensabhängig) |
Anmeldung | über jeweilige Grundschule | Kindertagesstätten | Stadt Speyer ab Do,19.03.2026, 12 Uhr möglich | ||
Anmeldefrist | jährlich 31.März | Versendung der Platzvergaben erfolgt Ende März | Versendung der Platzvergaben er-folgt Ende März | 31. Mai 2026 (Schuljahr 2026/27), danach jährlich 31. März |
Ansprechpartner | jeweilige Grundschule | jeweilige Kita-Leitung | Frau Lause BGS@caritas-speyer.de | Frau Lause GafoegPlus.SP@Caritas-Speyer.de |
Träger | Land / ADD | Stadt Speyer / freie Träger | Caritasverband | Stadt Speyer |
Häufig gestellte Fragen:
Was ist das GaFöG?
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung von Grundschulkindern geschaffen, der ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise eingeführt wird. Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Der Rechtsanspruch gilt sowohl in den Schul- als auch in den Ferienzeiten. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von 20 Tagen festgelegt werden.
Hat mein Kind Anspruch auf eine Betreuung im Rahmen des GaFöG?
Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse einer Speyerer Grundschule besucht und seinen Hauptwohnsitz in Speyer hat, besteht ein Anspruch auf Betreuung im Rahmen des GaFöG.
Welche Möglichkeiten der ganztägigen Betreuung für Grundschulkinder gibt es?
Betreuende Grundschule (Montag bis Freitag, 12 Uhr bis 13 Uhr)
Ganztagsschule GTS (Montag bis Donnerstag, 12 Uhr bis 16 Uhr)GaFöG Plus (Freitag, 12 Uhr bis 16 Uhr)
Hort (Montag bis Freitag, 12 Uhr bis 17 Uhr)
Ausführliche Informationen der einzelnen Angebote finden Sie in der Übersichtstabelle oben.
Warum wird die GTS nicht einfach auf den Freitag ausgeweitet?
Die Ganztagsschule und der Betreuungsanspruch nach dem GaFöG beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten: Die Ganztagsschule ist ein schulisches Angebot, während die Betreuung im Rahmen des GaFöG über die Kinder- und Jugendhilfe organisiert wird. Daher wird die Betreuung am Freitag nicht automatisch durch die Schule abgedeckt. Das Angebot GaFöG Plus ergänzt die Ganztagsschule und stellt die Betreuung am Freitagnachmittag sicher.
Kann ich mehrere Betreuungsangebote gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Ja, das ist möglich. Ihr Kind kann zum Beispiel die Ganztagsschule besuchen und zusätzlich freitags das Angebot GaFöG Plus nutzen.
Was ist das GaFöG Plus?
Das GaFöG Plus ist ein zusätzliches Betreuungsangebot, das ausschließlich freitags von 12 bis 16 Uhr stattfindet. Es richtet sich insbesondere an Kinder, die die Ganztagsschule (GTS) besuchen, da diese nur von Montag bis Donnerstag angeboten wird, sowie an Kinder, deren Betreuung durch die Grundschule nicht ausreichend lange abgedeckt ist.
Grundsätzlich können jedoch alle Kinder mit einem bestehenden Rechtsanspruch dieses Angebot nutzen.
Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung bei GaFöG Plus?
Die Kosten richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Das bedeutet: Familien mit höherem Einkommen zahlen einen höheren Beitrag, Familien mit geringerem Einkommen einen niedrigeren Beitrag.
Die Beiträge sind also gestaffelt und werden in verschiedene Einkommensstufen eingeteilt. Welche Stufe für Sie gilt, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen Ihrer Familie ist.
Zusätzlich fällt ein monatlicher Beitrag für die Mittagsverpflegung in Höhe von 23,00 € an.
Eine Übersicht der Beiträge finden Sie hier oder in den Informationen zur Selbsteinschätzung und Elternbeitrag im Elternportal.
In welchem Zeitraum kann ich mein Kind für das Angebot GaFöG Plus anmelden?
Der Anmeldezeitraum startet am 19.03.2026 und endet am 31.05.2026. Danach ist keine Anmeldung mehr möglich.
Was bedeutet verbindliche Anmeldung?
Eine verbindliche Anmeldung bedeutet, dass ein Platz für Ihr Kind fest bereitgestellt ist. Auch wenn Sie von der Anmeldung zurücktreten oder Ihr Kind den Platz nicht in Anspruch nimmt, müssen die Kosten für Betreuung und Verpflegung jeden Monat vollständig für das gesamte Schuljahr gezahlt werden.
Wie werden die Kinder während der Betreuungszeit verpflegt?
Während der Betreuungszeit erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen.
Muss mein Kind jedes Schuljahr neu bei GaFöG Plus angemeldet werden?
Ja. Die Anmeldung gilt nur für ein Schuljahr.
Wenn Ihr Kind das Angebot weiterhin nutzen möchte, ist daher für jedes neue Schuljahr eine erneute Anmeldung erforderlich.
Welche Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich?
Für die Anmeldung selbst sind keine Unterlagen erforderlich. Sollte Ihrem Kind ein Platz zugesagt werden, benötigen wir für die Berechnung des einkommensabhängigen Elternbeitrags eine ausgefüllte Selbsteinschätzung sowie die hierfür erforderlichen Nachweise.
Das entsprechende Formular zur Selbsteinschätzung finden Sie hier.
Kann ich mein Kind flexibel aus der Freitagsnachmittagsbetreuung abholen?
Das Angebot ist – ähnlich wie bei der Ganztagsschule – als feste Betreuungszeit organisiert. Damit ein verlässlicher Ablauf für alle Kinder möglich ist, ist ein früheres oder spontanes Abholen in der Regel nicht vorgesehen.
Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl für GaFöG Plus?
Ja, es müssen mindestens 8 Kinder pro Schulstandort angemeldet werden. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann das Angebot leider nicht stattfinden.
Gibt es eine Höchstteilnehmerzahl für GaFöG Plus?
Ja, die Teilnehmerzahl pro Schulstandort ist auf 30 Kinder begrenzt.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Eine Rückmeldung erfolgt, sobald an dem jeweiligen Schulstandort die Mindestteilnehmerzahl von 8 Anmeldungen erreicht ist, spätestens jedoch Mitte Juni. Sie werden anschließend per E-Mail darüber informiert, ob ihr Kind einen festen Platz erhält oder auf die Warteliste gesetzt wird.
Mein Kind hat eine Zusage erhalten. Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem Sie die Zusage erhalten haben, füllen Sie die Selbsteinschätzung zur Berechnung des Elternbeitrags aus und laden diese mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 01. August im Elternportal hoch.
Mein Kind ist auf der Warteliste. Wie geht es jetzt weiter?
Kann Ihrem Kind aktuell kein Platz angeboten werden, wird es auf die Warteliste aufgenommen und bei freiwerdenden Plätzen entsprechend der Reihenfolge nachberücksichtigt.
In einem solchen Fall werden Sie von uns kontaktiert und über das mögliche Nachrücken informiert. Gleichzeitig erfolgt die Abfrage, ob weiterhin Interesse an dem Platz besteht. Erst nach einer verbindlichen Zusage durch Sie wird die Anmeldung endgültig wirksam und die Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtend.


