Umsatzsteuerbefreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor.

    Von der Umsatzsteuer befreit werden können:

    • kulturelle Einrichtungen sowie

    • allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen

    wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.

    Notwendig ist eine entsprechende Bescheinigung des Landes.

     

     
    An wen muss ich mich wenden?

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion


     

     


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