Grundsicherung für Arbeitssuchende
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II ist zu unterscheiden von der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII. Für diese ist dies Stadt (Fachbereich 4 - Soziales) zuständig - siehe auch Eintrag zu --> Grundsicherung im Alter